Ein neuer Skandal erschüttert die Palastmauern. Simon Bowes-Lyon (34), ein Cousin zweiten Grades von Queen Elizabeth ll., droht eine Gefängnisstrafe. Er muss sich aktuell wegen einer gewalttätigen Sex-Attacke vor Gericht verantworten.
Der Earl of Strathmore and Kinghorne gab zu, während einer Veranstaltung in seinem Anwesen Glamis Castle in das Schlafzimmer einer Frau eingedrungen sein, während diese schlief. Er gestand laut «The Sun», sie wiederholt auf ein Bett geschubst, sie intim begrapscht und mehrfach versucht zu haben, ihr das Nachthemd auszuziehen.
Attacke passierte im Elternhaus der Königinmutter
Der Angriff habe über 20 Minuten gedauert. Simon Bowes-Lyon soll alkoholisiert gewesen sein. Er sagte ihr, dass er eine Affäre mit ihr haben wolle. Als die Frau ihn zurückwies, soll Bowes-Lyon sie eine «unhöfliche, gemeine, schlechte und schreckliche Person» genannt haben.
Ausserdem soll er seinem Opfer laut britischen Medien gesagt haben, es könne ihm nicht sagen, was er in seinem eigenen Haus zu tun habe. Die Frau schaffte es schliesslich, ihn aus dem Zimmer zu bekommen. Dann schickte sie Nachrichten an andere Gäste, um Hilfe zu erhalten.
Bei dem Anwesen Glamis Castle in Schottland handelt es sich um den Stammsitz des Earls – und um das Elternhaus von Elizabeth Bowes-Lyon (1900–2002), der Mutter von Queen Elizabeth II. Die Königinmutter hat hier ihre Kindheit verbracht. Ausserdem ist es das Haus, in dem Prinzessin Margaret (1930–2002), die Schwester der Königin, geboren wurde.
Verurteilung aufgeschoben
Der Cousin der Queen soll nach der Attacke sogar zurückgekehrt sein und nochmal versucht haben, in das Zimmer seines Opfers zu kommen. Bowes-Lyon gab vor Gericht zu, die Frau angegriffen zu haben. Er entschuldigte sich bei seinem Opfer. Er sagte: «Offensichtlich hatte ich in der Nacht des Vorfalls zu viel getrunken.» Er behauptete jedoch, sich bewusst zu sein, dass das keine Entschuldigung für sein Verhalten sei.
Ihm drohen nun bis zu fünf Jahre Haft. Simon Bowes-Lyon wurde auf Kaution freigelassen und in das Register für Sexualstraftäter eingetragen. Die Verurteilung wurde aufgeschoben. (euc)