Es geht um Körperverletzung und Belästigung
Ex-Geliebte zieht Juan-Carlos vor Gericht

Die ehemalige Geliebte des spanischen Ex-Königs Juan Carlos erhebt vor Gericht schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Monarchen. Seine Anwälte zeigen sich unbeeindruckt.
Publiziert: 07.12.2021 um 09:25 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2021 um 11:46 Uhr
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Spaniens Ex-König Juan Carlos I. (l.) und die deutsche Unternehmerin Corinna zu Sayn-Wittgenstein zoffen sich derzeit vor einem britischen Gericht.
Foto: DUKAS

Es sind schwere Anschuldigungen, die die deutsche Unternehmerin Corinna zu Sayn-Wittgenstein (57) gegen den ehemaligen spanischen König Juan Carlos I. (83) erhebt. Er soll sie, nachdem sie die Affäre zwischen den beiden beendet hatte, belästigt haben und in «Angst und Schrecken» versetzt haben. Der Fall wird nun vor einem britischen Gericht ausgetragen. Das könnte zum Problem werden.

Dort zeigen sich die Vertreter des Ex-Monarchen unbeeindruckt. Wie ein Anwalt des ehemaligen Monarchen am Montag erklärte, berief er sich auf ein Gesetz, nachdem jegliche Anschuldigungen gegen ihn vor den Obersten Gerichtshof Spaniens gebracht werden müssten. Zudem wurde auf die Immunität des ehemaligen Königs verwiesen.

Zwischen 2004 und 2009 «intime Liebesbeziehung»

Sayn-Wittgenstein hatte den Ex-Monarchen in London auf Schadenersatz wegen Körperverletzung verklagt. Laut seines Anwalts Daniel Bethlehem (61) weist Juan Carlos, der von 1975 bis zu seiner Abdankung im Jahr 2014 Staatsoberhaupt Spaniens war, die Anschuldigungen «aufs Schärfste» zurück.

In den Gerichtsdokumenten wird geschildert, dass er und Sayn-Wittgenstein zwischen 2004 und 2009 eine «intime Liebesbeziehung» hatten und dass der König sie mit Geschenken überhäuft habe, selbst nachdem sie sich getrennt hatten. Als Sayn-Wittgenstein sich weigerte, die Beziehung wieder aufleben zu lassen, hätte er ein «Verhaltensmuster» an den Tag gelegt, das «Belästigung gleichkam».

Schwere Anschuldigungen

Die 57-jährige Klägerin schilderte, sie sei bedroht worden, in ihre Immobilien sei eingebrochen worden, und der jetzt in Abu Dhabi lebende ehemalige König habe «die Rückgabe von Geschenken verlangt». Weitere «verdeckte und offene Überwachungsmassnahmen» sowie «Hausfriedensbruch und kriminelle Beschädigung» ihres Anwesens in England hätten sie in «Angst und Schrecken» versetzt. Es seien Schüsse abgefeuert und Sicherheitskameras am Eingangstor des Anwesens beschädigt worden.

Die Anwälte des spanischen Ex-Staatsoberhaupts argumentieren, dass das englische Gericht gar nicht für den Fall zuständig sei. Der 83-Jährige stehe dabei «nicht über dem Gesetz» – er sei aber «aufgrund seiner verfassungsmässigen Stellung (...) nur der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs von Spanien unterworfen».

Mehrere Skandale um Juan Carlos I.

Die Anwälte von Sayn-Wittgenstein erklärten hingegen, dass Juan Carlos seinen Status als Staatsoberhaupt aufgegeben habe, als er abdankte, und als solcher keinen Anspruch auf Immunität habe. Laut ihres Vertreters Jonathan Caplan schien es, als versuche er, das Verfahren zu «vereiteln». Ein Urteil in dem Verfahren, in dem der ehemalige König mit seinem vollen Namen – Juan Carlos Alfonso Victor Maria De Borbon y Borbon – aufgeführt ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Juan Carlos, der einst für seinen Einsatz beim Übergang Spaniens von einer faschistischen Diktatur zur Demokratie gefeiert wurde, ist seitdem von zahlreichen Skandalen eingeholt worden. Unter anderem geht es dabei um fragwürdige Geldgeschenke in Millionenhöhe aus Saudi-Arabien und Vorwürfe der Geldwäsche, in die auch seine Ex-Geliebte verstrickt sein soll. Beide bestreiten die Vorwürfe, mittlerweile lebt der Ex-Monarch wegen der Vorwürfe in Abu Dhabi im Exil, während seine Frau, die Ex-Königin Sofia von Griechenland, weiter in Spanien wohnt. (imh/AFP)

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