Erbschaftssteuer liegt sonst bei 40 Prozent
König Charles III. erbt Millionenvermögen – steuerfrei

Charles III. ist von der Erbschaftssteuer befreit. Diese hätte ihn sonst 40 Prozent des geerbten Geldes gekostet.
Publiziert: 14.09.2022 um 02:49 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2022 um 13:23 Uhr
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King Charles muss keine Erbschaftssteuer zahlen.
Foto: AFP

Mit dem Tod seiner Mutter Queen Elizabeth II. (†96) erbt König Charles III. (73) auch ein Millionenvermögen – doch als Monarch vermeidet er die Erbschaftssteuer von 40 Prozent.

Zu verdanken hat das Königshaus dies dem früheren Premierminister John Major. Der konservative Politiker begründete diese Regel im Jahr 1993 damit, dass ansonsten die Gefahr bestehe, dass das Vermögen der Royal Family über Generationen hinweg zerstückelt würde. Damit würde die Natur der Institution «in einer Weise verändert, die nur wenige Menschen in diesem Land begrüssen würden.»

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Besteuerung sei «eindeutig unangemessen»

In einer Vereinbarung von 2013 hiess es, eine Besteuerung wäre «eindeutig unangemessen», da die Vermögenswerte von der Königin als Souverän und nicht als Privatperson gehalten würden.

Die Monarchie benötige ausreichende Ressourcen, um ihre Rolle zu erfüllen und finanziell unabhängig von der Regierung zu sein. Sollten noch andere Erben von der Queen bedacht worden sein, müssten sie für alle Beträge über einer bestimmten Summe Erbschaftssteuer zahlen.

Die Queen ist von der Steuerpflicht befreit. Sie hatte aber 1993 zugesichert, freiwillig Einkommen- und Kapitalertragsteuer zu zahlen. Es wird erwartet, dass König Charles dies ebenso tun wird.

650-Millionen-Pfund-Vermögen

Konkret geht es um das Herzogtum (Duchy) Lancaster, das im Besitz der britischen Monarchen ist. Dazu gehören weitläufige Ländereien vor allem in Mittelengland, aber auch Unternehmen in London. Das Vermögen hatte zuletzt einen Wert von 650 Millionen Pfund (750 Mio Euro), wie aus dem Finanzbericht hervorgeht. (SDA/euc)

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