Wegen eines Mikrofons
Frau fordert Schadenersatz von 50 Cent

Ein im Sommer 2023 von einer Bühne geworfenes Mikrofon könnte 50 Cent teuer zu stehen kommen. Eine Radiomoderatorin, die damals getroffen worden sein soll, fordert nun Schadenersatz.
Publiziert: 28.01.2024 um 10:29 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2024 um 10:39 Uhr
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50 Cent soll Schadenersatz bezahlen.
Foto: imago/Bestimage

Ein Mikrofon-Wurf im vergangen Sommer könnte für 50 Cent teuer werden. Eine Frau, die von dem Mikrofon getroffen worden sein soll und angeblich bleibende Schäden davongetragen hat, fordert jetzt Schadenersatz von dem «In da Club»-Rapper. Das berichten mehrere US-Medien.

Curtis Jackson (48), so der bürgerliche Name von 50 Cent, soll im letzten August während eines Auftritts in Los Angeles zwei offenbar nicht funktionierende Mikrofone von der Bühne geworfen haben. Eines der Mikrofone soll die Power-106-Radiomoderatorin Bryhana Monegain getroffen haben.

Angebliche Gehirnerschütterung nach Mikrofon-Wurf von 50 Cent

Die Frau habe damals im Spital behandelt werden müssen und verklage nun den Rapper, berichtet das US-Portal «Entertainment Tonight» unter Berufung auf demnach vorliegende Gerichtsdokumente. Monegain sei im Gesicht und am Handgelenk getroffen worden. Sie habe demnach unter anderem eine Gehirnerschütterung erlitten sowie eine Platzwunde an der Stirn und Schmerzen im linken Handgelenk davongetragen.

Monegain leide weiterhin unter den Verletzungen und sei einer seelischen Belastung ausgesetzt. Sie klage auf Schadenersatz der unter anderem Krankenhauskosten, weitere medizinische Kosten und verlorenen Lohn – zurückliegend sowie zukünftig – umfasse. Monegain habe zuvor auch Strafanzeige bei der Polizei gestellt, die zuständige Staatsanwaltschaft teilte jedoch vor mehreren Wochen mit, dass sie keine Anklage erheben wird.

Durfte die Geschädigte sich dort aufhalten?

Eine anonyme Quelle sagte dem «People»-Magazin unmittelbar nach dem Vorfall: «Das ist ein unglücklicher Einzelfall, bei dem sich jemand in einem Bereich aufhielt, in dem er sich nicht hätte aufhalten dürfen.» In den Gerichtsunterlagen sei jetzt die Rede davon, dass sich Monegain sehr wohl in dem Bereich befinden durfte.

50 Cents Anwalt erklärte unterdessen im November in einem Statement, dass es sich bei dem Vorfall nicht um Absicht gehandelt habe. Sein Mandant würde niemals eine Person absichtlich mit einem Mikrofon schlagen oder bewerfen: «Jemand, der etwas anderes behauptet, hat nicht alle Fakten und ist falsch informiert.» (Spot On)

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