Seit sieben Jahren kämpft sie um die Anerkennung ihres Vaters! Delphine Boël (52) ist die uneheliche Tochter von Belgiens Ex-König Albert II. (86).
Jahrelang stritt er die Vaterschaft ab, seit vergangenem Januar herrscht jedoch Gewissheit. Wie ein DNA-Test bestätigte, ist der ehemalige König tatsächlich der leibliche Vater von Boël. In einem Interview mit dem belgischen Sender «VRT» sagte sie dazu: «Ich war die Schmach der königlichen Familie.»
Delphine Boël – Kind einer Liaison
Prinz Albert galt in den 60er-Jahren als Frauenheld. Im Jahr 1959 schloss er mit der italienischen Adeligen, Paola Ruffo di Calabria (83), den Bund der Ehe. Auch sie kam gut an beim anderen Geschlecht, hatte den Ruf einer Party-Prinzessin. Gerüchten zufolge soll sie während der Ehe eine Affäre mit dem belgischen Sänger Salvatore Adamo (76) gehabt haben.
Auch Prinz Albert war seiner Paola nicht treu. Ihm wird ein Verhältnis mit der belgischen Adligen Sybille de Sélys Longchamps (79) nachgesagt. Diese Liaison war jedoch nicht von kurzer Dauer, sondern verband sie für die Ewigkeit. Am 22. Februar 1968 brachte de Sélys Longchamps die uneheliche Tochter, Delphine Boël, zur Welt.
Trotz Ehebrüchen sind Prinz Albert und Paola Ruffo di Calabria bis heute miteinander verheiratet.
Sie will Gleichberechtigung
Mit dem Vaterschafts-Eingeständnis von Albert II. ist die 52-jährige Künstlerin aber noch nicht zufrieden. Sie will mehr. Vor Gericht kämpft sie für Gleichberechtigung und somit auch für einen eigenen Adelstitel.
«Das Wesentliche wurde erreicht, da niemand mehr daran zweifelt, dass Delphine die Tochter von Albert II. ist», sagte ihr Anwalt. In der Anhörung vom 10. September vor dem Berufungsgericht in Brüssel gehe es nun um die Konsequenzen dieser Anerkennung.
Boël will ihren Halb-Geschwistern, König Philippe (60), Prinzessin Astrid (58) und Prinz Laurent (56), gleichgestellt werden. Wie das belgische Onlineportal «nieuwsblad.be» berichtete, habe sie gefordert, in Zukunft den Familiennamen Saxen-Coburg tragen zu dürfen. Auch die Titel «Prinzessin von Belgien» und «Ihre Königliche Hoheit» wolle sie übernehmen.
Ihr Anwalt begründete: «Dies sind Dinge, die ihr zustehen, genauso wie sie ihren beiden Brüdern und ihrer Schwester zustehen. Meine Klientin hatte nie die Absicht, genauso behandelt zu werden wie die anderen Kinder des Königs. Der Titel der Prinzessin ist daher an sich nicht wichtig, aber wir können nicht akzeptieren, dass ein Kind anders behandelt wird als das andere.»
Uneheliche Tochter hat es nicht aufs Geld abgesehen
Zu einer vollumfänglichen Gleichberechtigung wird es vermutlich aber nicht kommen. Wie der Sender «RTBF» berichtete, werde Boël trotz DNA-Test zukünftig kein Geld vom belgischen Staat erhalten. Sie werde auch keine offizielle Position erhalten oder in die Nachfolgeordnung eingehen.
Gleicher Meinung ist auch der Anwalt des Ex-Königs. Wie er sagte, könne das Gericht diesen Titel nicht gewähren. «Darüber hinaus ist dies das Ende eines Falls, der für alle Parteien schmerzhaft war – einschliesslich für König Albert II., der sich ohne Aufforderung daran beteiligt hat.»
Als leibliche Tochter von König Albert II. bestehe aber durchaus die Möglichkeit, dass die Künstlerin einen Teil von seinem Vermögen erben könnte, so «RTBF». Boël betonte, dass es ihr beim Prozess nicht ums Geld gegangen sei. In erster Linie habe sie diesen aus dem Grund begonnen, damit ihre Kinder sich nicht fragen müssten, woher sie kämen. Sie fügte an: «Ich hätte das genauso gemacht, wenn mein Vater Zoodirektor oder ein Verbrecher gewesen wäre.» (frk)