Droht Alfons Schuhbeck (73) der Knast? Der TV-Koch steht aktuell wegen Steuerhinterziehung vor Gericht – und hat nun ein Geständnis abgelegt. «Ich habe einiges falsch gemacht», sagte er am Mittwoch. «Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.»
Er habe «die Möglichkeit zur Umsatzreduktion immer wieder benutzt und dadurch Gelder aus der Kasse entnommen», sagte Schuhbeck. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 hinterzogen haben soll.
Er bestätigt belastende Aussagen
Dieses Tool habe es gegeben, bestätigte Schuhbeck. Die Angaben seines ehemaligen IT-Fachmanns, der seinen Chef zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche schwer belastet hatte, seien «im Grossen und Ganzen richtig».
Wo das ganze Geld geblieben sei, könne er sich nicht erklären, sagte Schuhbeck. Er habe «vor allem finanzielle Löcher gestopft und meine Kinder in ihrer Ausbildung unterstützt». Er habe ihnen das Studium ermöglichen wollen, das er selbst nicht habe absolvieren können.
«Ich habe das Geld nicht für ein Luxusleben (…) verprasst», so Schuhbeck. «Ich spiele auch nicht.» Auch «andere Laster» habe er nicht. «Ich habe keine ausländischen Konten oder sonst irgendwo etwas vergraben.»
Ihm droht eine Gefängnisstrafe
Alfons Schuhbeck muss mit einer Haftstrafe rechnen. Denn in Deutschland droht diese ab einem Betrag von einer Million Euro. Mit einem Urteil ist noch länger nicht zu rechnen: Der Prozess soll bis zum 22. Dezember andauern.
Alfons Schuhbeck gehörten zu den bekanntesten Köchen Deutschlands. Neben seinem Stammkunden, dem FC Bayern München, verwöhnte er regelmässig auch Prominente wie Queen Elizabeth II. (†96), Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (68) oder noch früher die Beatles. Ausserdem war er regelmässig im TV zu sehen. (sda/bnr)