Star-Koch zum Haftantritt geladen
Alfons Schuhbeck muss in den nächsten Tagen ins Gefängnis

Alfons Schuhbeck muss offenbar ab kommender Woche ins Gefängnis. Der Star-Koch soll zum Haftantritt geladen worden sein. Er wurde zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Publiziert: 18.08.2023 um 15:31 Uhr
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Alfons Schuhbeck wurde zum Haftantritt geladen.
Foto: imago images/Sven Simon

Star-Koch Alfons Schuhbeck (74) muss in den kommenden Tagen seine Gefängnishaft antreten. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I teilte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag (18. August) mit, dass die Ladung zum Haftantritt am Vormittag «dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat».

Ein konkretes Datum für den Haftantritt kommunizierte die Sprecherin demnach nicht. Schuhbeck werde die Haft aber «in den kommenden Tagen» antreten. Er soll in der JVA Landsberg am Lech einsitzen.

Schuhbeck muss drei Jahre und zwei Monate in Haft

Der berühmte Koch war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil im Juni 2023 allerdings weitgehend, es sei «im Wesentlichen rechtskräftig». Lediglich über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der BGH damals mit. An der Freiheitsstrafe ändert sich dadurch aber nichts.

Der BGH sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck «im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro», entnommen habe. Zur Manipulation der Umsätze nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm. Schuhbeck habe so «insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen», wie der BGH weiter mitteilte. (SpotOn)

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