Schützte dieses Dokument seine Neigungen?
Maulkorb-Vertrag der Jackson-Mitarbeiter aufgetaucht

Der Knebelvertrag, den Michael Jacksons Mitarbeiter unterschreiben mussten, verpflichtete sie zu strikter Geheimhaltung – was jegliche Aktivitäten des «King of Pops» anging. Sollten so seine angeblichen Neigungen geschützt werden?
Publiziert: 11.03.2019 um 17:06 Uhr
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Michael Jackson brachte seine Mitarbeiter vertraglich zum Schweigen.
Foto: AFP

Michael Jackson (†50) liess seine Mitarbeiter wasserdichte Verträge unterschreiben, die sie zum Stillschweigen brachten. Die Dokumente liegen der britischen «Daily Mail» vor. Die Vertraulichkeitsklausel umfasst: «Informationen, die innerhalb von MJJ Productions entwickelt wurden, sowie Informationen, die uns von Dritten anvertraut wurden und die Michael Jackson persönlich und/oder eines seiner Unternehmen betreffen.»

Anstatt sich an die Behörden zu wenden, um Missstände oder Probleme zu melden, wurden alle Mitarbeiter in dem Geheimhaltungsvertrag angewiesen, mit Jacksons Management zu sprechen. 

Aufzeichnen «jeglicher Aktivitäten von Jackson» verboten

Zudem warnt der Vertrag die Mitarbeiter: «Sie dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung zu keinem Zeitpunkt [...] fotografieren, aufnehmen, filmen oder aufzeichnen: A) jegliche Abbilder oder Aktivitäten von Jackson, B ) Konzertauftritte von Jackson, C) Aspekte oder Aktivitäten im Neverland Valley oder D) sonstige Aktivitäten im Zusammenhang mit Jackson.» 

Rufschädigung ausgeschlossen

Ausserdem heisst es: «Sie stimmen zu, keine Bemerkungen zu machen oder Handlungen vorzunehmen, die ihn (Michael Jackson) oder sein Ansehen oder seinen Ruf in der Öffentlichkeit schädigen oder herabsetzen könnten.» 

In Verbindung mit der «Leaving Neverland»-Doku, in der Jackson von Wade Robson (36) und James Safechuck (40) beschuldigt wird, sie jahrelang missbraucht zu haben, wirken die Maulkorb-Verträge besonders befremdlich. Es scheint, als seien sie eigens angefertigt, um jegliche Aktivitäten des «King of Pops» zu schützen. Dennoch sind solche Vertraulichkeitsverträge bei Prominenten und ihren Mitarbeiter nicht sonderlich ungewöhnlich. (euc) 

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