Um 9:00 Uhr hätte heute (20. Juli) vor dem Amtsgericht Dinslaken der Fall Michael Wendler (49) behandelt werden sollen. Dabei ging es um Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen. Doch: Der Wendler tauchte einmal mehr nicht auf.
Daraufhin griff die Richterin durch, wie die «Bild» berichtet. Gegen den Sänger, der heute vor allem mit Verschwörungstheorien auf sich aufmerksam macht, wurde ein Haftbefehl in Deutschland erlassen. Zwar wollte der Anwalt des Wendlers noch Einspruch erheben, doch es nützte nichts. Nun besteht die Möglichkeit, dass der Sänger aus seiner Wahlheimat USA nach Deutschland abgeschoben wird. Wäre Michael Wendler vorbestraft, würde es ausserdem seine Chance auf eine Einbürgerung zunichte machen. Der Termin der nächsten Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.
Wendler wollte sich vertreten lassen
Laut der Zeitung habe der Wendler noch am Montagabend einen Antrag gestellt, dass er sich von seinem Anwalt vor Gericht vertreten lassen will. Sowohl die Richterin, als auch die Staatsanwältin bestanden aber auf seine Anwesenheit.
Im Februar 2020 wurde gegen den Wendler ein Strafbefehl über sechs Monate auf Bewährung in der Sache ausgestellt. Der Sänger erhob dagegen Einspruch. Dreimal musste die Verhandlung danach verschoben werden, unter anderem weil der Wendler nicht nach Deutschland kam. Sogar das Justiz-Ministeriums in den USA hat den Schlager-Star vorgeladen: Vergeblich. (klm)