Auf einen Blick
- Polizeieinsatz in Pietro Lombardis Kölner Villa wegen häuslicher Gewalt
- Rypa brachte ihr Baby ins Krankenhaus und veröffentlichte Fotos
- Lombardi darf sich seiner Verlobten vorerst nicht nähern
- Lombardis Anwalt: Keine Gewalt, nur Meinungsverschiedenheiten und Beleidigungen
In der Nacht zum 7. Oktober kam es in Köln zu einem Polizeieinsatz in der Villa des Sängers Pietro Lombardi (32). Laut Berichten der «Bild» soll ein heftiger Streit zwischen Lombardi und seiner Verlobten Laura Maria Rypa (28) der Auslöser gewesen sein. Rypa und ihr neugeborenes Kind, Amelio Elija (6 Wochen alt), befinden sich demnach derzeit in der Uniklinik Köln. Die Polizei hat nach Angaben der Zeitung Ermittlungen gegen Lombardi eingeleitet.
Infolge des Vorfalls wurde Lombardi von den Beamten untersagt, sich in den nächsten Tagen seiner Verlobten zu nähern oder seine Villa zu betreten. Simon Bergmann (58), Lombardis Anwalt, bestätigte auf Anfrage der «Bild» sowohl den Vorfall als auch den Polizeieinsatz. Er erklärte, dass dies ein üblicher Vorgang sei, «wenn der Vorwurf der häuslichen Gewalt im Raum steht». Zudem soll die Uniklinik eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen Lombardi erstattet haben, was ebenfalls von Bergmann bestätigt wurde.
Grund seien «Meinungsverschiedenheiten», die mit «Beleidigungen verbunden waren»
Gemäss «Bild» wurde die Polizei offenbar von Rypa selbst gerufen, was auf «eine hohe emotionale Erregung» ihrerseits nach der «verbalen Auseinandersetzung» zurückzuführen sei. Ob sie der Anzeige der Uniklinik zugestimmt hat oder ihre Verletzungen so schwerwiegend waren, dass der behandelnde Arzt einen Notfall erkannte, bleibt bisher unklar. Laut Ärztekammer dürfen Ärzte in Fällen, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen, nur dann Informationen offenlegen, «wenn das Interesse des Patienten an Leib und Leben das Vertrauen in die ärztliche Verschwiegenheit überwiegt». Das Management von Rypa wurde von «Gala» telefonisch kontaktiert, doch es hiess lediglich: «Wir werden dazu nichts sagen, kein Kommentar.»
Bergmann äusserte sich gegenüber der «Bild» zur Situation: «Unser Mandant hat in der Nacht zum 7. Oktober 2024 keine Gewalt gegenüber seiner Verlobten angewandt. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten, die mit beidseitigen Beleidigungen verbunden waren. Es kam im Rahmen dieser emotionalen Auseinandersetzung auch zu gegenseitigen Berührungen, nicht aber zu einer Gewaltanwendung unseres Mandanten gegenüber seiner Verlobten. Soweit die Beamten vor Ort etwaige Verletzungen wie Druckstellen am Körper der Verlobten unseres Mandanten festgestellt haben wollen, stammen diese nicht von einer Gewaltanwendung durch unseren Mandanten. Dementsprechend hat unser Mandant seine Verlobte auch nicht verletzt.» Er betonte weiter: «Da unser Mandant wie dargelegt keine Gewalt gegen seine Verlobte angewandt und diese auch nicht verletzt hat, wird der Vorwurf der häuslichen Gewalt mit Nachdruck zurückgewiesen.»
Blick benutzt künstliche Intelligenz als Helferin bei der Redaktionsarbeit, etwa beim Aufspüren verschiedener Quellen oder beim Erstellen von Zusammenfassungen von Texten. Blick befolgt beim Einsatz von KI strenge Regeln. So hat immer der Mensch das letzte Wort. Mehr Infos gibts hier.
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