Eine Frau kämpft um ihr Recht: Die italienische Netflix-Serie «Das Gesetz der Lidia Poët» erobert aktuell weltweit die Netflix-Charts. Auch in der Schweiz ist die History-Crime-Produktion auf Platz 1 der Streaming-Charts. Die Serie erzählt die wahre Geschichte der jungen Anwältin Lidia Poët (Matilda De Angelis, 27), welcher die Lizenz gleich wieder entzogen wird, denn die von Männern dominierte Gesellschaft im Turin des 19. Jahrunderts ist nicht bereit, Frauen das Strafrecht praktizieren zu lassen. Doch Lidia Poët will diesen Entscheid nicht hinnehmen und entwickelt sich schliesslich zu einer beeindruckenden Pionierin für Frauenrechte.
Doch nicht nur in Italien, auch in der Schweiz kämpfte im späten 19. Jahrhundert eine Frau für ihr Recht, als Anwältin praktizieren zu dürfen.
Die Schweiz kennt einen ähnlichen Fall
1883 schreibt sich Emilie Kempin-Spyri (1853–1901) als erste Frau an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ein und promoviert vier Jahre später. Ein Anwaltspatent bleibt der Zürcherin jedoch zeitlebens verwehrt, da sie als Frau nicht über das sogenannte «Aktivbürgerrecht» verfügt, das ihr Wählen und Abstimmen ermöglichen würde.
Eine Bewerbung zur Anstellung als Dozentin an ihrer Alma Mater wird ebenfalls abgewiesen, weshalb Kempin-Spyri 1888 nach New York auswandert und mit der «Women's Legal Education Society» (WLES) eine eigene universitäre Einrichtung schafft, an der sie nach kurzer Zeit auch Vorlesungen halten kann. Für diese Einrichtung wird Kempin-Spyri später von amerikanischen Juristinnen in den höchsten Tönen gelobt – sie habe mit ihrer Initiative eine wahre Revolution losgetreten, heisst es.
Eingeliefert und entmündigt
Als Kempin-Spyri wegen Heimweh bald wieder in die Schweiz zurückkommt, kann sie dank einer Spezialbestimmung auch an der Universität Zürich einzelne Vorlesungen halten. Doch ihr Kampf für die Berufsausübung als Rechtsanwältin soll die Zürcherin schliesslich zermürben, sie lässt sich zudem von ihrem Ehemann Walter scheiden. Nur ein Jahr später wird Kempin-Spyri wegen angeblicher «Geisteskrankheit» in eine Psychiatrie eingeliefert und kurz darauf entmündigt. Sie stirbt 1901 im Alter von nur 48 Jahren an Gebärmutterhals-Krebs.
Doch der unermüdliche Kampf der ersten Schweizer Juristin bleibt nicht ohne Lohn: 1898 wird im Kanton Zürich ein Gesetz verabschiedet, das es Frauen trotz fehlenden Rechten ermöglicht, den Anwaltsberuf auszuüben. Auf Bundesebene gilt diese Bestimmung erst 25 Jahre später.
Vielleicht hätte also nicht nur die Italienerin Lidia Poët, sondern auch die Zürcherin Emilie Kempin-Spyri eine eigene Netflix-Serie verdient.