Wade Robson (41) und James Safechuck (46) werfen dem verstorbenen Michael Jackson (1958–2009) seit mehreren Jahren vor, sie als Jungen über Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben. Ihre Vorwürfe erläuterten sie ausführlich in der Dokumentation «Leaving Neverland» (2019). Michael Jackson und die Anwälte des verstorbenen Sängers beteuerten stets seine Unschuld. Derzeit läuft eine Klage der mutmasslichen Missbrauchsopfer gegen Jacksons Produktionsfirma MJJ Productions, die Jacksons angebliche Taten erleichtert haben soll.
Wie das US-Magazin «People» berichtet, will MJJ Productions nun verhindern, dass Robson und Safechuck Zugang zu versiegelten Polizeiakten bekommen, die «von der Polizei aufgenommenen Fotos von Michael Jacksons Genitalien und seinem nackten Körper» beinhalten. Die Akteneinsicht sollen die beiden Kläger laut MJJ Productions eingefordert haben. Dass die Produktionsfirma den Zugang durch einen Antrag verhindern will, soll aus Gerichtsdokumenten, die am 3. April beim Obersten Gerichtshof von Los Angeles eingereicht wurden, hervorgehen.
Zwei abgewiesene Klagen
Die Anwälte von Michael Jacksons Produktionsfirma argumentieren, dass «die von den Klägern geforderten Fotos nicht freiwillig von Herrn Jackson gemacht wurden; sie waren das Ergebnis einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung auf der Grundlage einer falschen Aussage im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung [...].» Den Klägern sollte nicht die Möglichkeit gegeben werden, «diese Reihe von Umständen zu ihrem Vorteil auszunutzen, indem sie sich diese Fotos beschaffen». Ob oder inwiefern die Fotos in der Klage eine Rolle spielen sollen, ist nicht bekannt.
Wade Robson hatte Michael Jacksons Firmen MJJ Productions und MJJ Ventures erstmals 2013 verklagt. Der verstorbene Superstar habe ihn zwischen 1990 und 1997 angeblich belästigt, als er zwischen sieben und 14 Jahre alt war. Jacksons Firmen und die Nachlassverwalter sollen den Missbrauch erleichtert haben. Safechuck klagte in einem getrennten Verfahren 2014. Das Gericht wies beide Klagen ab.
Anwälte halten an Unschuld fest
Doch nach weiteren Klageabweisungen wurde im August 2023 vermeldet, dass die Klagen erneut zugelassen wurden. Ein Anwalt des Jackson-Nachlasses sagte in einem Statement, man sei «enttäuscht» von der Entscheidung: «Zwei angesehene Prozessrichter haben diese Fälle im letzten Jahrzehnt bei zahlreichen Gelegenheiten wiederholt abgewiesen, weil das Gesetz dies erforderte.» Weiter erklärte er: «Wir sind nach wie vor völlig davon überzeugt, dass Michael an diesen Anschuldigungen, die im Widerspruch zu allen glaubwürdigen Beweisen und unabhängigen Bestätigungen stehen und erst Jahre nach Michaels Tod erstmals von den Männern erhoben wurden und ausschliesslich aus Geldgründen motiviert waren, unschuldig ist.»
2005 sagte Wade Robson noch in einem anderen Prozess zugunsten von Michael Jackson aus. Der Sänger habe ihn nie belästigt. Auch nach Jacksons Tod hatte er nichts Negatives über den Megastar verlauten lassen. Er sei damals «gehirngewaschen» gewesen, habe Jackson als eine Art Gott gesehen, sagte Robson später über seine Aussagen. (Spot On)