Angelo Kelly (39) muss vor Gericht eine Niederlage einstecken. Der Musiker wurde zu einem Bussgeld in Höhe von rund 3200 Franken verurteilt. Der Grund: Er hatte seinen Sohn William (damals 4, heute 5) bei einem Konzert «What A Wonderful World» singen lassen. Der Auftritt fand im Rahmen der «Irish Summer Tour» am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof in Unterfranken statt.
Richter Sebastian Jäpel (39) erklärte die Entscheidung des Amtsgericht im bayerischen Hassfurt so: «Bei diesem Auftritt stand das Kind William für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat dort mitgespielt, mitgesungen und ausserdem ein eigenes Lied interpretiert. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes.» Weiter sagt Jäpel, dass William in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Vater gestanden habe. Es habe sich um keine Ausnahme, wie ein Hobby im Sportverein, ein Kirchenchor oder eine Tätigkeit im Familienhaushalt gehandelt. «Selbst wenn es sich um eine Musikerfamilie handelt.»
Vor der Tournee sei Kelly vom Bayerischen Familienministerium angeschrieben und auf die rechtliche Lage hingewiesen worden. Deshalb habe das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg mit dem Verfahren richtig gehandelt.
Angelo Kelly postet Statement auf Facebook
Auf seinem Facebook-Acccount verkündete Angelo Kelly nach dem Urteil: «Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am allerwichtigsten. William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte.»
Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Angelo Kelly und sein Anwalt kündigten an, gegen das Urteil vorzugehen. «Wir halten das Urteil für rechtlich falsch», so Kellys Anwalt Julian Ackermann. Ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität sei fernliegend und stelle keine Beschäftigung dar.
Angelo Kelly will den Rechtsweg weitergehen
Kelly verstehe zwar, dass die Behörden ihren Job machen müssen, er habe immer versucht, gut mit ihnen zusammenzuarbeiten. «Heute aber wurde ein Urteil in Hassfurt gesprochen, was ich wegen der darin getroffenen Erwägungen nicht anerkenne und deshalb werde ich den Rechtsweg weitergehen.»
Dem Jugendarbeitsschutzgesetz in Deutschlan zufolge dürfen Kinder über drei bis sechs Jahre bei Musikaufführungen zwar mit behördlichen Ausnahmen bis zu zwei Stunden täglich gestaltend mitwirken – jedoch nur während der Zeiten zwischen 8 Uhr und 17 Uhr. Williams Auftritt endete um 20.20 Uhr.
Angelo Kelly wuchs als Mitglied der berühmten Kelly Family auf und ist heute noch als Musiker unterwegs. Dabei unterstützt wird er von seiner Ehefrau Kira (41) und den fünf gemeinsamen Kindern. (paf)