Das könnte böse ausgehen für Angelo Kelly (39). Der jüngste Spross der Kelly Family reiste mit seiner Frau Kira (41) und seinen fünf Kindern als Musiker quer durch Europa. Mit ihnen ist er als Angelo Kelly & Family unterwegs. Doch genau das könnte jetzt zum Problem werden.
Denn Kelly trat im Juli 2019 unter anderem mit seinem jüngsten Sohn William (5) im Schloss Eyrichshof in Ebern (D) auf. Beamte des Gewerbeaufsichtsamts zeigten ihn jetzt wegen Kinderarbeit an. Das liess Kelly nicht auf sich sitzen und legte Protest ein. Gerichtssprecherin Kerstin Leitsch erklärte der «Bild»: «Angelo K. soll seinen Sohn von 20 bis 20.20 Uhr auf der Bühne unter Verstoss gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt haben. Der Bescheid sieht ein Bussgeld von 5000 Euro vor.» Der Fall wird am Hassfurter Amtsgericht verhandelt.
«Ich würde nie das Wohl meines Kindes gefährden»
William stand bei dem Auftritt mit einer Kindergitarre auf der Bühne und sang «What a Wonderful World», wie Christian Licha berichtete. Der Fotograf, der beim Konzert war, erklärte: «Der kleine Junge wurde aber nicht auf die Bühne gezerrt oder Ähnliches. Der war schon freiwillig da, das hat dem auch Spass gemacht, das hat man gesehen.»
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Für Kelly selbst steht fest: «Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde. Wir haben in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte unserer Kinder zusammengearbeitet.» Das zeigten auch die vergangenen elf Verfahren, die allesamt eingestellt worden seien. Die Gerichte meinten jeweils, dass die Kinder auch zu Hause mit den Eltern Musik machen, weshalb es keine Kinderarbeit sei.
William Kelly soll stets selbst entschieden haben
Auch Kellys Anwalt Julian Ackermann hat Stellung zu dem Fall bezogen: «Es geht um kurze Bühnenbesuche von William während der Konzerte seines Vaters im Beisein seiner Mutter und seiner Geschwister. William konnte stets selbst entscheiden, ob er auf die Bühne möchte und ob er mitsingen oder auf seiner Kindergitarre mitklimpern möchte.» Es sei auch ein Gutachten durch einen Psychologen erstellt worden, der befand, es bestehe keine Gefährdung für Williams Gesundheit.
Weiter lässt der Anwalt verlauten: «Weil diese Bühnenbesuche von Spontanität und einem völlig freiwilligen sehr kurzen künstlerischen Beitrag geprägt waren, kann der Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetz auch nicht eröffnet sein, was eine Reihe der Behörden nach Konzertbesuchen feststellten und auch bislang alle Gerichte bestätigt haben, die die Verfahren entsprechend eingestellt haben.» Wer nun Recht erhält, entscheidet das Gericht am 12. Februar. (bang/bsn)
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