Hitlergruss gezeigt
Sängerin Melanie Müller zu 80'000 Euro Geldstrafe verurteilt

Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Zeigens vom Hitlergruss zu einer Geldstrafe von 80'000 Euro verurteilt. Müller bestreitet die Vorwürfe und behauptet, die Geste sei Teil ihres Bühnenauftritts.
Publiziert: 23.08.2024 um 16:36 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2024 um 16:46 Uhr
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Melanie Müller war heute vor dem Amtsgericht Leipzig.
Foto: imago/Christian Grube
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AFPAgence France Presse

Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller (36) soll wegen Zeigens des Hitlergrusses mehrere zehntausend Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Leipzig sprach die 36-Jährige am Freitag des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verurteilte sie zu insgesamt 80'000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Müller trat im September 2022 in Leipzig als Sängerin vor einer Rockergruppierung auf, die nach den Worten von Richter Lucas Findeisen dem rechten Milieu zuzuordnen ist. Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Aus dem Publikum seien mehrfach Naziparolen gerufen worden, Müller habe zudem wiederholt «Zickezacke» gerufen, was vom Publikum mit «Heil, Heil, Heil»-Rufen beantwortet worden sei.

Die Ermittlungen waren durch ein Video angestossen worden, in dem Müller zu sehen war, wie sie während des Auftritts mehrmals den rechten Arm in die Höhe schnellen liess, was an den Hitlergruss erinnerte.

Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heisst, bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Medien sagte sie, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund. In einem Statement teilte sie damals mit, «mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut» zu haben.

Auch wegen Drogenbesitz schuldig gesprochen

Da bei Müller ausserdem 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, wurde sie auch wegen Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.

Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich eine Geldstrafe von 5700 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch und argumentierte, die anheizende Geste für das Publikum sei eine neutrale Bewegung beim Singen auf der Bühne gewesen, die nicht verboten sei.

Die Sängerin hatte in den vergangenen zehn Jahren Realityshows im Fernsehen wie das «Dschungelcamp» und «Big Brother» gewonnen. Heute tritt sie als Sängerin auf Mallorca auf.

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