Gewehreinsatz im Fernsehen
Polizei ermittelt gegen Jan Böhmermann

Die Kölner Polizei ermittelt aufgrund eines mutmasslichen Gewehreinsatzes in Jan Böhmermanns ZDF-Show. Es gilt herauszufinden, ob dabei gegen das Waffengesetz verstossen wurde.
Publiziert: 08.03.2024 um 19:47 Uhr
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Am 1. März machte sich Jan Böhmermann in seiner Satire-Show «ZDF Magazin Royale» über den «Jagd-Adel» lustig.
Foto: imago/Future Image
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Livia FietzRedaktorin People

Im Oktober 2021 wurde am Set von «Rust» in den USA eine Kamerafrau tödlich verletzt, nachdem Schauspieler Alec Baldwin (65) eine vermeintlich ungeladene Waffe abgefeuert hatte – drei Jahre später, sind die Gerichtsverhandlungen immer noch im Gange. Nun sorgt ein mutmasslicher Gewehreinsatz im deutschen Fernsehen für Wirbel.

Die Kölner Polizei hat wegen eines vermeintlichen Gewehreinsatzes in der Sendung «ZDF Magazin Royale» des Moderators Jan Böhmermann (43) Untersuchungen eingeleitet.

Böhmermann geht mit der Waffe Richtung Publikum

In der Satire-Show hat Böhmermann am 1. März den deutschen und internationalen «Jagd-Adel» ins Visier genommen. Ausgestattet mit einem Jäger-Hut und Gewehr mit Zielfernrohr sprach der Moderator über 20 Minuten über das Thema. «Wir gehen heute auf Jagd im ZDF Magazin Royale», sagte Böhmermann und zog jagende Adlige durch den Kakao: «Mit der Wumme in den Wald gehen und da ein paar Leben auslöschen. Das ist genau die richtige Freizeitbeschäftigung für absolut leistungslos zum Wohlstand gekommene Sozialschmarotzer.» 

In der Sendung knickt der Entertainer mehrfach den Lauf des Gewehrs ab. Damit wird bei einer Jagdwaffe Druck erzeugt, um ein Projektil abschiessen zu können. Dann drückt er ab. Im Fernsehen sind Schüsse sogar mit Mündungsfeuer zu sehen, die wie ein Special Effekt eingebaut worden sind. Dann zielt Böhmermann noch einmal in Richtung seiner Band, drückt wieder ab – und geht dann mit der Waffe Richtung Publikum. 

Für die Kölner Polizei kein Spass

Die zuständige Polizei in Köln, wo die Sendung produziert wird, findet sie Szenen alarmierend. Gegenüber «Bild» sagt Polizeisprecherin Annemarie Schott: «Das für Straftaten nach dem Waffengesetz zuständige KK 15 hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Für die Verwendung von Waffen während Filmaufnahmen gelten besondere Bestimmungen.» Weiter heisst es, es werde derzeit geprüft, ob es sich um eine echte Waffe und «ob durch die Verwendung der Waffe ein Verstoss gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorgelegen hat». Sollte ein Verstoss vorliegen, können Geldbussen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Professor Dr. Bernd Heinrich, Strafrechtsexperte an der Universität Tübingen, erklärte gegenüber «Bild», dass Luftgewehre zu den frei verkäuflichen Druckluftwaffen zählen, sofern ihre Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt und der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Nutzung einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit erfordert jedoch einen Waffenschein. Offen sei jedoch, ob das TV-Studio als eigene Geschäftsräume oder eigenes befriedetes Besitztum betrachtet werden kann.


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