Auf einen Blick
- Marc Terenzi wird von der Hamburger Staatsanwaltschaft gesucht
- Terenzi und Verena Kerth gerieten nach Trinkgelage in Streit
- Ermittlungen gegen Verena wurden eingestellt, gegen Terenzi nicht
Marc Terenzi (46) ist offiziell «wanted», wie man es aus Filmen über den Wilden Westen etwa kennt. Das bedeutet, dass er gesucht wird. Und zwar von der Staatsanwaltschaft Hamburg. Sie hat den Sänger nämlich zur Fahndung ausgeschrieben.
Dabei geht es nach wie vor um die Sauf- und Prügelnacht, die sich Ende August 2023 im Hamburger Hotel «The George» ereignete, als Terenzi und seine damalige Verlobte Verena Kerth (43) betrunken aneinandergerieten – und der Streit eskalierte.
Verfahren gegen Kerth eingestellt, aber nicht gegen Terenzi
Der 46-Jährige musste sich damals auf die Polizeiwache begeben. Während das Verfahren gegen Verena Kerth wegen vorsätzlicher Körperverletzung kurz darauf eingestellt wurde, blieb Terenzi im Fadenkreuz der Justiz. Die Staatsanwaltschaft vernahm erneut wichtige Zeugen.
Im Laufe der Ermittlungen gegen den Sänger kam nun heraus, dass Terenzi keine sogenannte ladungsfähige Adresse hinterlegt hat. Dies wurde entsprechend im polizeilichen Auskunftssystem vermerkt. Gegenüber «Bild» bestätigt die Hamburger Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens: «Es läuft eine Aufenthaltsfahndung zwecks Ermittlung der Adresse.» Das Verfahren gegen Terenzi sei daher vorübergehend eingestellt worden. Damit handelt die Staatsanwaltschaft nach § 154f StPO, welches eine Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen vorsieht.
Terenzi ist in Suchtklinik
Völlig vom Erdboden wurde Marc Terenzi allerdings nicht verschluckt. Nach eigenen Angaben befindet er sich im Moment in einer Berliner Suchtklinik, um gegen seine Alkoholsucht anzukämpfen – und das bereits seit vier Wochen. Wie er gegenüber «Bild» zugibt, ist er nach wie vor in der Klinik in Behandlung – in welcher, das sagt er allerdings nicht.
Somit ist die Staatsanwaltschaft immer noch nicht weiter und sucht per Fahndung nach wie vor nach Marc Terenzi. Kann er sich bei einem möglichen Aufeinandertreffen mit der Polizei nicht mit einem Personalausweis ausweisen, auf dem eine ladungsfähige Adresse steht, wird er per «MobiPol»-Gerät überprüft. Dieses führt eine Datenbank, in der unter anderem Lichtbilder und Fingerabdrücke von polizeibekannten Personen hinterlegt sind.