Darum konnte sie angeblich ihre Schulden nicht zurückzahlen
Claudia Norberg mit Wendler-Sextape erpresst

Die Vorwürfe gegen Claudia Norberg wiegen schwer: Sie soll ihren Schuldnern Geld vorenthalten haben. Nun erklärt sie die angeblichen Hintergründe.
Publiziert: 27.07.2021 um 13:09 Uhr
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Michael Wendlers Ex-Frau Claudia Norberg rechtfertig sich dafür, nicht die ganze Abfindung an ihre Schuldner bezahlt zu haben.
Foto: imago images/STAR-MEDIA

Michael Wendlers (49) Ex-Frau Claudia Norberg (49) steckt ganz tief im Schuldensumpf! Laut einem aktuellen Insolvenzbericht belaufen sich die Forderungen auf über 3'336'600 Franken. Pikant: Von ihrem ehemaligen Partner bekam sie eine Abfindung von 450'000 Franken, von der sie grosse Teile an ihren Gläubigern vorbeischleuste.

«Bild» erklärt sie nun, was mit dem Geld passiert sein soll, dass verschwunden ist. «Ich wurde seit der Scheidung mit Sex-Videos aus meiner gemeinsamen Ehe mit Michael erpresst und habe das gesamte Geld an meinen Erpresser bezahlt», schreibt sie. Weitere Details dazu behält sie für sich. Norberg sagt lediglich, sie habe dem Erpresser rund ein Drittel der Abfindung gezahlt.

Wendler glaubt ihr nicht

Ihr Ex, Schlagerstar und Verschwörungstheoretiker Michael Wendler, glaubt Norberg nicht. «Das ist der grösste Schwachsinn, den ich je gehört habe. Aber von meiner Ex habe ich auch nichts anderes erwartet», betont er. Ihm sei es aber auch egal, was sie mit dem von ihm «herausgepressten Geld» anstelle.

Vielsagend ist auch der Insolvenzbericht: Darin ist von «schwerer krimineller Energie» bei Claudia Norberg und Michael Wendler die Rede. Weiter erklärt Insolvenzverwalter Dr. Sebastian Henneke über die Ex-Dschungelcamperin: «Sie hat sich offenbar dazu entschieden, sich der Aufklärung dringender Verfahrensfragen zu entziehen und bewusst die Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch höchst dubiose Machenschaften zu gefährden bzw. gänzlich zu vereiteln.» Er spielt damit darauf an, dass Claudia Norberg versucht haben soll, sich durch Scheinfirmen den Forderungen der Gläubiger zu entziehen. (bnr)

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