Haftbefehl gegen Marilyn Manson wegen Rotzattacke
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Auf Videografin geschnäuzt:Haftbefehl gegen Marilyn Manson wegen Rotzattacke

Bei Konzert auf Videografin geschnäuzt
Haftbefehl gegen Marilyn Manson wegen Rotzattacke

Marilyn Manson soll bei einem Konzert eine Frau angespuckt sowie Rotz auf sie geschnäuzt haben. Nun hat die Polizei einen Haftbefehl gegen den Schock-Rocker ausgestellt.
Publiziert: 26.05.2021 um 13:08 Uhr
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Die Polizei in Gilford, New Hampshire, hat einen Haftbefehl gegen Marylin Manson ausgestellt.
Foto: keystone-sda.ch

Gegen Marilyn Manson (52) liegt in New Hampshire einen Haftbefehl vor, wie das Portal TMZ schreibt. Doch das hat nichts mit den Vorwürfen zu sexuellem Missbrauch gegen den Schock-Rocker zu tun. Er soll sich im Ostküstenstaat wegen tätlichen Angriffs vor Gericht verantworten – genauer gesagt: wegen eines tätlichen Spuck- und Rotz-Angriffs gegen eine Frau.

Laut der Polizei der Stadt Gilford hatte Manson, der bürgerlich Brian Warner heisst, während eines Konzerts am 18. August 2019 im Bank of New Hampshire Pavilion eine Videografin ins Visier genommen. Die war offiziell vom Konzertveranstalter angeheuert worden, die Show direkt von vor der Bühne aufzuzeichnen.

Manson lachte nach Attacke

Laut Augenzeugen soll der Sänger «immer wieder in Richtung ihrer Kamera gespuckt» haben. Das zeigt auch eine Videoaufnahme vom Konzert. Als er dann von der Bühne sprang und direkt neben der Frau landete, habe er den Ekelangriff fortgesetzt. Ein Sicherheitsmann gab später zu Protokoll: «Er hat sich ein Nasenloch zugehalten, eine riesige Ladung Rotz auf sie geschnäuzt und direkt getroffen. Sie war stocksauer und ist geflüchtet. Manson hat nur gelacht.»

Laut eines Statements des Gilford Police Departments wurde Brian Hugh Warner wiederholt informiert, dass eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn vorliege: «Doch er hat keine Anstalten gemacht, nach New Hampshire zurückzukommen und sich den Vorwürfen zu stellen. Deshalb haben wir einen Haftbefehl gegen ihn beantragt.» Bei einer Verurteilung drohen Manson eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von rund 1800 Franken. (ds/bsn)

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