Antrag auf Einstellung von Vergewaltigungsermittlungen abgewiesen
Gérard Depardieu scheitert vor Gericht

Eine junge Schauspielerin wirft Gérard Depardieu zweifachen Missbrauch vor. Sein Antrag, die Ermittlungen gegen ihn einzustellen, wurde nun abgelehnt.
Publiziert: 10.03.2022 um 15:37 Uhr
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Gérard Depardieu muss vor Gericht eine Schlappe hinnehmen.
Foto: TIZIANA FABI

Im Rechtsstreit um Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn hat der französische Schauspieler Gérard Depardieu (73) vor Gericht eine Niederlage erlitten. Ein Gericht in Paris wies am Donnerstag Depardieus Forderung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen der mutmasslichen Vergewaltigung der Schauspielerin Charlotte Arnould (25) ab. Das Gericht erkenne damit «starke oder übereinstimmende Indizien» in dem Fall an, erklärte der Pariser Generalstaatsanwalt Rémy Heitz (58).

Im vergangenen Dezember hatte die 25-jährige Arnould erklärt, eine Klage gegen Depardieu wegen Vergewaltigung eingereicht zu haben. «Ich wurde im August 2018 von Gérard Depardieu vergewaltigt», schrieb sie auf Twitter. «Weiter zu schweigen, hiesse, mich lebendig beerdigen zu lassen», fügte sie hinzu. Depardieu weist die Vorwürfe zurück. Der 73-Jährige hatte die Einstellung der Ermittlungen vor gut einem Monat beantragt.

Erste Ermittlung wurde eingestellt

Die junge Schauspielerin und Tänzerin wirft dem Schauspieler vor, sie im Alter von 22 Jahren in seiner Pariser Wohnung zweimal sexuell missbraucht zu haben. Sie erstattete noch im selben Monat Anzeige, die Ermittlungen wurden aber im Juni 2019 eingestellt. Im August 2020 reichte die Frau eine schärfere Klage ein, die Ermittlungen wurden einem Untersuchungsrichter übertragen. Depardieu wurde im Zuge der Ermittlungen bereits angehört. (AFP)

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