Kommt er, oder kommt er nicht? Das fragen sich am Mittwoch alle am Luzerner Kriminalgericht. Bis zum Beginn des Prozesses ist unklar, ob sich der mächtige Viehhalter und ehemalige Kieshändler Armin Z.* (63) vor die Richter traut. Das letzte Mal fehlte er spontan. Im gleichen Fall steht ein Rentner vor Gericht, der vor allem in der Schweizer Sport-Szene eine Bekanntheit ist. Beide bestreiten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, es gilt die Unschuldsvermutung.
Es geht beim Prozess um das milliardenschwere Business mit Kies. Nach Öl, Kohle und Erdgas sind die kleinen Steinchen der viertwichtigste Rohstoff. Als Unterlage von Strassenasphalt oder Bestandteil von Beton findet Kies reissenden Absatz. An das dafür benötigte Land zu kommen, ist schwierig – und so mancher Deal ist nicht ganz sauber. Was sich in den Hinterstuben auf dem Land so abspielt, ist im Prozess zu sehen. Laut Anklage wurden ein Strohmann eingesetzt, Kaufpreise viel zu tief beurkundet und eine unwissende Ehefrau als Käuferin vorgeschickt.
Einschlägig vorbestraft
Die Player: Armin Z.*, ein bereits wegen Betrugs verurteilter Kieshändler und Viehhalter aus dem Luzerner Hinterland, und Alfred U.* (79), ein Unternehmer und Bauernsohn aus dem Aargau. Alfred U. hatte 1984 zusammen mit seinen Geschwistern sieben Grundstücke von den Eltern geerbt. Das Land sollte verkauft werden. Nur: Der Preis von 1,289 Millionen Franken war etwas tief. Armin Z, Geschäftsführer des Luzerner Ablegers einer der grössten Baufirmen der Schweiz, soll laut Anklage 2007 mündlich einen Kaufpreis von 3,2 Millionen Franken geboten haben. Laut Anklage wussten die Geschwister nicht, wie der höhere Preis zustande kam. 2016 und 2017 konnten die Verkäufe schliesslich abgewickelt werden.
Der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke braucht nach dem Bundesgesetz für das bäuerliche Bodenrecht eine Bewilligung durch das Amt für Landwirtschaft. Und die gibt es nur, wenn der Käufer ein Selbstbewirtschafter und der Preis nicht übersetzt ist. Sie mussten also tricksen. Als Kniff Nummer eins setzte Armin Z. seinen Freund Sämi B.*, einen waschechten Bauern, als Strohmann ein. Als Kniff Nummer zwei liess das illustre Duo die Kaufpreise der Grundstücke auf 1,289 Millionen Franken statt der bezahlten 3,2 Millionen Franken beurkunden. Dem Fiskus entgingen so laut Anklageschrift über 450'000 Franken an Grundstücksgewinnsteuern.
Für den als Kiesbaron bekannten Armin Z. fordert die Staatsanwaltschaft wegen Erschleichung falscher Beurkundungen und Steuerbetrug eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Für den Verkäufer Alfred U. empfindet die Anklage eine bedingte Strafe von zwei Jahren als angemessen.