Zürcher Universitätsspital kommt nicht zur Ruhe
Staatsanwaltschaft will Freispruch von Ex-Herzchirurgie-Chef anfechten

Im Verfahren gegen Paul Vogt, den früheren Chef der Herzchirurgie am Universitätsspital Zürich, will die Staatsanwaltschaft ans Obergericht gelangen. Sie hat Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht hatte die Anklage wegen Urkundenfälschung vollumfänglich abgewiesen.
Publiziert: 26.05.2024 um 13:34 Uhr
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Aktualisiert: 26.05.2024 um 13:47 Uhr
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Das Zürcher Unispital kommt nicht aus den Schlagzeilen.
Foto: Keystone
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Andreas SchmidInlandredaktor

Professor Paul Vogt (67) habe «mitnichten» versucht, irgendetwas zu beschönigen. Deshalb sei er vom Vorwurf der Urkundenfälschung vollumfänglich freizusprechen, befand die Richterin am Bezirksgericht Zürich vor gut einem Monat. Die Staatsanwaltschaft hatte Vogt angeklagt, weil er in einem Protokoll einen mit ihm operierenden Arzt nicht aufgeführt und die Dauer des Eingriffs viel zu kurz angegeben hatte. 

Der Patient war bei der Operation gestorben, das Verfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung hatte die Staatsanwaltschaft schon vor einiger Zeit eingestellt, weil weder Vogt noch andere am Eingriff Beteiligte den Patienten vor dem Tod hätten bewahren können, wie ein Gutachten ergab.

Staatsanwaltschaft insistiert

Obwohl die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Urkundenfälschung dem Bezirksgericht schnell unbegründet erschien, wie die Richterin ausführte, soll nun das Obergericht den Fall neu prüfen. Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch anfechten. «Wir haben vorsorglich Berufung angemeldet», sagt Sprecher Erich Wenzinger zu Blick. Man warte jetzt die schriftliche Begründung ab und entscheide dann definitiv über den Weiterzug.

Cornel Borbély, der Anwalt von Herzchirurg Paul Vogt, will dieses Vorgehen nicht kommentieren.

Ungewöhnliche Todesfälle

Vogt war bis vor eineinhalb Jahren Chef der Herzklinik am Universitätsspital Zürich. Vor Bezirksgericht schilderte er, dass er eine Liste von Todesfällen und Komplikationen aus der Zeit seines Vorgängers Francesco Maisano vorgefunden habe, die ihm ungewöhnlich vorgekommen seien. Das habe er seinen Vorgesetzten gemeldet. Das Unispital hatte stets betont, es seien keine Patienten zu Schaden gekommen.

Während die Staatsanwaltschaft die angebliche Urkundenfälschung Vogts weiterverfolgt, ist sie im Zusammenhang mit den vorgebrachten ungewöhnlichen Todesfällen – mutmasslich Offizialdelikte – bisher nicht aktiv geworden. Sprecher Wenzinger sagt, das Verhandlungsprotokoll des Gerichts mit Vogts Aussagen sei noch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen.

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