Lange galt: Neu ist besser. Der Wechsel vom alten Handy zum multifunktionalen Smartphone war ein Quantensprung – und ein Muss für alle, die digital den Anschluss halten wollten. Heute sind die neusten Modelle zwar einiges schärfer, schneller und grösser als ihre Vorgänger, bieten im Grunde aber doch keine neuen Funktionen. Vom Nutzen her spricht nichts dafür, immer das neuste Smartphone zu kaufen.
Gemäss dem Beratungsunternehmen Deloitte wächst der Markt für gebrauchte Smartphones weltweit stärker als der Gesamtmarkt. Das schont Umwelt wie Geldbeutel.
Mehr Handys auf dem Gebrauchtmarkt
Der Markt blüht auch in der Schweiz, und die Zahl der Firmen, die Secondhand-Handysanbieten, steigt. Darunter sind etablierte Händler wie Migros, Branchenpioniere wie Revendo, Plattformen wie Verkaufen.ch oder auch Hersteller wie Apple und deren zertifizierte Partnerfirmen. «Smartphones gehören zu den meistgehandelten Produkten auf dem Gebrauchtmarkt», sagt Laurenz Ginat vom Branchenpionier Revendo.
Schlechte Ware oder gar keine. Das hat auch dubiose Anbieter auf den Plan gerufen. «Es werden häufig Anzeigen wegen sogenannten Bestellungsbetrügen gemacht. 2019 gingen bei uns rund 800 Anzeigen ein», sagt die Kantonspolizei Zürich dazu. Unseriöse Anbieter lieferten qualitativ schlechte Handys oder gar keine – trotz Bezahlung.
Ware nicht erhalten
Das weiss inzwischen auch René Gerber*. Er bestellte für seine zwölfjährige Tochter auf Applefy.ch ein iPhone 6 mit 128 GB und bezahlte dafür 199 Franken per Vorauskasse. Nach zwei Wochen wurde er stutzig, fragte mehrmals beim Kundendienst nach, erhielt aber nur eine standardisierte Empfangsbestätigung. Als er einen Monat später mit dem Rechtsweg drohte, reagierte der «Kundendienst»: Er solle sich gedulden, es bringe nichts, den Anbieter «mit Mails zu bombardieren». Zu diesem Zeitpunkt hatte René Gerber die Geduld aber verloren.
Nun wendet er sich an seine Bank, die Credit Suisse. Wenn der Kunde Verdacht schöpfe, «solle er umgehend seinen Berater informieren», rät die Grossbank. Man könne dann ein Rückerstattungsbegehren an die Empfängerbank stellen. Das macht Gerber. Tage später bestätigt die Bank, das Geld sei zurückbezahlt worden. Gerber reicht ausserdem eine Strafanzeige bei der Kantonspolizei ein. So, wie das die Kantonspolizei Zürich auf Cybercrimepolice.ch empfiehlt.
Zeitlicher Aufwand und Ärger
Er hatte Glück. Denn die Kantonspolizei weiss: «Auch wenn ein betrogener Käufer wieder zu seinem Geld kommt (wohl eher die Ausnahme), ist dies, nebst dem Ärger, den er hatte, mit einem enormen zeitlichen Aufwand verbunden.»
In Internetforen berichten andere Käufer von ähnlichen Erlebnissen mit Applefy.ch und Coyshop.de. Die Plattformen werden gemäss Impressum vom gleichen Geschäftsführer aus Köln betrieben. Auf Anfrage des «Beobachters» reagiert dieser aufgebracht: Er verstehe das Problem nicht, das Geld sei ja zurückbezahlt worden.
Bei gebrauchten Smartphones gilt wie beim Online-Einkauf generell: Vertrauen ist gut, vorinformieren ist besser.
*Name geändert
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
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