«Unhaltbare Zustände auf Baustellen»
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Unia fordert Stilllegung:«Unhaltbare Zustände auf Baustellen»

Hygiene-Bedingungen katastrophal – Unia fordert Stilllegung
«Unhaltbare Zustände auf Baustellen»

Die Arbeit auf den Baustellen der Schweiz geht weiter. Trotz Notstand. Die Maurer, Maler und Gipser sollen einfach genug Abstand halten. Die Realität sieht aber anders aus. Forderungen werden laut. In Genf darf ab Freitag auf Baustellen nicht mehr gearbeitet werden.
Publiziert: 18.03.2020 um 11:04 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2021 um 23:07 Uhr
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Das ist die Realität auf Schweizer Baustellen: Social Distancing ist schwer durchsetzbar in den Baracken der Arbeiter.
Foto: ZVG

Die Arbeit auf dem Bau geht weiter. Der Bundesrat hat sich eindeutig dafür ausgesprochen. Das Land soll keinen «totalen Stillstand» erleiden. Wo die Hygienevorschriften und das Abstandhalten eingehalten werden können, soll der Betrieb weitergehen.

Das Problem: Die Realität auf dem Bau sieht anders aus. Die Zürcher und Schaffhauser Sektion der Gewerkschaft Unia hat Fotos von Schweizer Baustellen gemacht. Sie zeigen einen klaren Verstoss gegen die Empfehlungen des Bundes. Arbeiter drängen sich in Baracken. Die sanitären Anlagen sind unzureichend. Es gibt kein Desinfektionsmittel.

Die Situation weckt Ängste bei den Angestellten. Zahlreiche Maurer, Poliere und Gipser melden sich bei den Vertretern der Arbeitnehmer. Sie fordern Rat – und plädieren für eine vorübergehende Schliessung ihrer Baustelle. Sie wenden sich auch an die Politik.

Enge Baracken

«Die Bauarbeiter wollen diese unnötige Gefährdung von sich und der Gesellschaft nicht mehr hinnehmen», schreibt die Unia in einem Communiqué von Mittwoch. «In einer Petition fordern sie den Regierungsrat auf, endlich einzugreifen, die Baustellen zu schliessen und die Lohnzahlungen sicherzustellen.»

Das Bild sei überall das gleiche, schreibt die Unia weiter. «Egal ob auf der Baustelle der Limmattalbahn, dem Neubau des Hockeystadions, Kongresshaus, Kunsthaus, Greencity oder auf der Baustelle Kinderspital.» Die Bauarbeiter seien einer ständigen Gefährdung ausgesetzt. «In den engen Baracken können sie nur dicht an dicht sitzen. Arbeiten, die die nötige Distanz nicht zulassen, müssen trotzdem ausgeführt werden. Und es fehlt an sanitären Anlagen und Desinfektionsmitteln.»

Die Forderung ist klar: «Dieser Zustand ist nicht mehr haltbar.»

Sicherheit geht vor

Der Baumeisterverband vertritt eine andere Position. Wo die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können, müsse mit dem Bauherrn eine Lösung gesucht werden, sagt Bernhard Salzmann, Vizedirektor des Verbandes, am Dienstag zu Radio SRF. Jeder Einzelfall müsse angeschaut werden.

Die Sicherheit der Bauarbeiter gehe vor, so Salzmann. Entsprechend trage man die Vorgaben des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit.

Salzmann: «Der Schutz der Bevölkerung und allen Personen, die in der Bauwirtschaft tätig sind, gehören dort dazu. Das hat oberste Priorität.»

Auf Baustellen im Kanton Genf darf wegen der Ausbreitung des Coronavirus ab Freitag nicht mehr gearbeitet werden. Dies hat die Kantonsregierung am Mittwoch beschlossen.

Kanton Genf schliesst Baustellen wegen Coronavirus

«Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 300'000 Franken geahndet werden», erklärte der Genfer Staatsrat Serge Dal Busco bei einer Online-Medienkonferenz der Regierung. Ausnahmen können aus Gründen der Sicherheit oder eines überwiegenden öffentlichen Interesses erlaubt werden. Entsprechende Anträge werden von einem dreigliedrigen Gremium aus Gewerkschaften, Arbeitgebern und dem Staat beurteilt.

Zudem will der Staatsrat die Besuche in Spitälern so weit wie möglich einschränken. In Pflegeheimen werden diese gänzlich verboten. Ein Bewohner eines Genfer Pflegeheims sei der Lungenkrankheit Covid-19 erlegen, sagte Gesundheitsdirektor Mauro Poggia. (ise)

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Was ist ein Lockdown?

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.

Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.

Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.

Mögliche Massnahmen sind unter anderem:

  • Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
  • Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
  • Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
  • Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
  • Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
  • Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
  • Einkaufszentren werden geschlossen.
  • Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
  • Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
  • Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
  • Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.

    Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
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