Mitte März hat die Schweiz aus gesundheitspolitischen Gründen wieder Grenzkontrollen eingeführt. Mit der Einschränkung des Reiseverkehrs will der Bund eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Die Umsetzung an den Aussengrenzen funktioniert laut einer Mitteilung des Bundesrates «grösstenteils gut».
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat jedoch in den letzten Wochen bei Kontrollen festgestellt, dass vermehrt wieder Schweizer ennet der Grenzen auf Shoppingtour gehen. Diese Kontrollen binden Ressourcen, die man anderweitig wirkungsvoller einsetzen könnte. Deshalb reagiert der Bundesrat nun und ergänzt die betreffende Covid-19-Verordnung.
Behinderung der Arbeit der Zöllner
Konkret: Bei der Wiedereinreise in die Schweiz wird eine Busse von 100 Franken ausgesprochen, wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung nur zu diesem Zweck erfolgt ist. «Mit dieser Busse wird nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die erfolgte Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde», heisst es weiter.
Die Ausreise aus der Schweiz an geöffneten Grenzübergängen ist jedoch ohne weiteres möglich. Die Zollverwaltung bittet Reisende jedoch, die aktuellen Bestimmungen zur Einreise der jeweiligen Nachbarländer zu beachten. Vom Überqueren der geöffneten Grenzübergänge für Freizeitaktivitäten wird abgeraten.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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