Verjährung dank unentschuldigtem Schwänzen
Kies-Baron Armin Z.* (63) lässt auch vor dem Gericht nichts anbrennen

Der Luzerner Kies-Pate Armin Z.* (63) schwänzte im letzten Dezember seinen Gerichtstermin. Unentschuldigt. Anscheinend hat ihm das einen Vorteil gebracht. Per Zufall ist mittlerweile der erste seiner Anklagepunkte verjährt.
Publiziert: 24.05.2023 um 23:19 Uhr
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Der Kies-Händler und Bauer Armin Z.* (63) erscheint beim zweiten Gerichtstermin. Dass ein wichtiger Anklagepunkt jetzt verjährt ist, passierte wegen der Verschiebung um vier Monate.
Foto: zvg

Am Luzerner Kriminalgericht rätseln am Mittwochmorgen die Besucher, ob der angeklagte Kies-Baron Armin Z.* (63) dieses Mal aufkreuzen wird. Im Dezember liess er den Prozess rund um erschlichene Urkunden und Steuerbetrug platzen. Was macht er dieses Mal? Einzig der Anwalt des zweiten Angeklagten scheint mehr zu wissen. «Er kommt schon», versichert er mit einem Augenzwinkern. Und tatsächlich: Kurz darauf ist der berühmt-berüchtigte Bauer und Kieshändler da.

Neben Z., einem bereits wegen Betrugs verurteilten Kieshändler und Viehhalter aus dem Luzerner Hinterland, steht auch Alfred U.* (80) vor Gericht. Er ist Unternehmer, Ex-Polizist und Bauernsohn aus dem Kanton Solothurn. Die beiden Männer sollen falsche Urkunden erschlichen haben, um für eine der grössten Baufirmen der Schweiz gutes Bauernland für den Kiesabbau aufzukaufen, ohne dass die Dienststelle Landwirtschaft und Wald den wahren Zweck bemerkt. Die beiden Angeklagten streiten die Vorwürfe ab, es gilt die Unschuldsvermutung.

Verjährung nach geplatztem Prozess

Schon am Anfang des Prozesses wird klar, dass das Schwänzen des Prozesses im Dezember ein taktisches Manöver gewesen sein könnte. Beide Anwälte nehmen das Thema in ihre Verteidigungslinie auf. Sie fordern, dass das Verfahren deswegen einzustellen sei. Eben, weil der erste Anklagepunkt, der Kauf eines Grundstückes am 18. Dezember 2007, nach 15 Jahren verjährt ist. Und weil das quasi einem Freispruch gleichkommt, können die Sachverhalte der späteren Vergehen nicht beurteilt werden. Die Verteidiger fordern Freisprüche auf der ganzen Linie.

Kies-Mafia soll an allem Schuld sein

Bei der persönlichen Befragung der Beschuldigten werden die Männer von ihren Gefühlen übermannt. Schuld sind nicht sie, sondern die mächtige Kies-Mafia. «Ich bin die falsche Person, die hier angeklagt wird. Es geht um Kartelle und Monopole, die sich ihre angestammten Pfründe nicht abnehmen lassen wollen. Die sollten hier sitzen, nicht ich», sagt Armin Z. überzeugt. Schuld für seine vielfältigen Verurteilungen und Konflikte mit Behörden sei der bereits 35 Jahre dauernde Kies-Krieg. Er sei halt nicht käuflich und wehre sich gegen die Attacken der Konzerne.

Angeklagter droht mit Erschiessung

Der 80-jährige Mitangeklagte Alfred U. wird noch deutlicher: «Die korrupte Bande sollte man erschiessen», sagt der Rentner. Und auf die Frage des Richters, ob das jetzt eine Drohung sei, meinte er: «Wenn ich noch gesund wäre, würde ich etwas machen, ja.»

Falsches Vertrauen

Die beiden hätten einfach nur die Verträge unterschrieben, die ihnen von den Notaren einer der grössten Baufirmen der Schweiz vorgelegt worden seien. Sie hätten ihnen vertraut. Es geht um sieben Grundstücke, die der Ex-Polizist und seine vier Geschwister geerbt hatten. Die Angeklagten hätten den Notaren zu tiefe Preise vorgegaukelt, um die Grundstücke dann für mehr als doppelt so viel an die Baufirma zu verkaufen und so 450'000 Franken Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer zu sparen. So steht es in der Anklage.

Das Urteil erfolgt in den kommenden Tagen schriftlich. Bei einem Schuldspruch für die Erschleichung falscher Beurkundung und Steuerbetrug drohen Armin Z. drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Ex-Polizist Alfred U. käme mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren davon.

* Namen geändert

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