Drohungen, Plagiate und aussergewöhnliche Zitier-Vorgaben: Die Vorwürfe gegen einen Professor an der Uni Basel sind happig. Er soll seine Doktorandinnen gezwungen haben, ihn mehr als 100 Mal zu zitieren. Und er verkaufte ihr Wissen als sein eigenes, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Als ihn die Mitarbeiterinnen zur Rede stellten, soll er ihnen mit einer schlechten Benotung gedroht haben, schreibt die Zeitung. Daraufhin wehrten sich die Doktorandinnen, reichten Strafanzeigen ein.
Universität kann den Professor nicht loswerden
Der Professor ist sich keiner Schuld bewusst. An der Fakultätsversammlung, so heisst es im Bericht der «Aargauer Zeitung», sagte der Professor, «dass die Karrieren der drei Frauen damit beendet seien». Obendrein soll er zudem eine E-Mail an den Vater einer Doktorandin geschrieben haben, in der er massive Vorwürfe gegen sie erhob.
Die Integritätsprüfung der Uni untersuchte die Anzeigen – und kam zum Schluss, dass in einem Fall «ein ausreichender Verdacht des wissenschaftlichen Fehlverhaltens» gegeben sei. Auch im zweiten und dritten Fall könne der Verdacht auf Fehlverhalten «nicht ausgeräumt» werden. Entlastet wurde er damit nicht.
Das Rektorat leitete deshalb das Kündigungsverfahren ein – vor über zehn Jahren. Inzwischen sind weitere Punkte auf der Vorwurfs-Liste hinzugekommen. Der Fall landete sogar schon vor dem Bundesgericht. Doch die Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig. Deswegen gilt die Unschuldsvermutung – und der Mann darf noch immer seiner Profession nachgehen.
Mittlerweile ist der Professor 63 Jahre alt. Ein rechtskräftiges Urteil wird laut der «Aargauer Zeitung» kaum gesprochen sein, bevor sich der Mann in die Pension verabschiedet.
Professor reichte anonyme Gegenanzeige ein
Der Professor erreichte auf dem Justizweg immer wieder Verzögerungen. So wurde eine der Klägerinnen anonym angezeigt. Der Vorwurf: Die Frau habe in ihrer Doktorarbeit plagiiert. Später flog der anonyme Anzeigeerstatter auf – es war der besagte Professor. Die Universität Basel nahm dies zum Anlass, das Kündigungsverfahren zu beschleunigen. Nur wurde das Verfahren dadurch noch komplizierter.
Bislang, so schreibt die Zeitung, konnte nicht einmal erreicht werden, dass der Professor in einem externen Büro platziert wird. Der Professor erreichte vor Gericht eine aufschiebende Wirkung gegen die Massnahme, weil «sein Ruf dadurch weltweit ruiniert wäre».
Auch nach über zwölf Jahren ist der Streit an der Uni also noch immer ungelöst. Der Ruf der Beteiligten hat massiv gelitten, laut der «Aargauer Zeitung» habe auch die Uni Basel mittlerweile Mühe, die Stellen in der Fakultät zu besetzen.
Die Beteiligten wollten sich gegenüber der Zeitung nicht äussern. (lia)