Trotz Ticket
Swiss lässt Luzerner mit gebrochenem Bein am Flughafen liegen

Nach einem Jetski-Urlaub in Italien muss Alain Wyss (35) dringend zurück in die Schweiz. Da sein Bein gebrochen war, buchte seine Frau ihm einen barrierefreien Swiss-Flug. Doch am Check-in-Schalter sagte man dem Luzerner, er könne nicht mitfliegen.
Publiziert: 30.05.2023 um 10:54 Uhr
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Aktualisiert: 30.05.2023 um 13:39 Uhr
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Alain Wyss verunfallte im Italien-Urlaub.
Foto: Lesereporter
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Melissa MüllerRedaktorin News

Alain Wyss (35) ist leidenschaftlicher Jetski-Fahrer. Im Mai flog er deshalb ins süditalienische Torre dell'Orso, um an der italienischen Jetski-Meisterschaft teilzunehmen. Mit dem Sieg an der Meisterschaft endet jedoch die Glückssträhne.

Am 14. Mai wurde Wyss von einer hohen Welle erfasst und gegen den Jetski geschleudert. Das Resultat: ein Trümmerbruch des rechten Schienbeins. Der Schweizer musste aus dem Wasser gezogen werden. «Ich wusste sofort, dass mein Bein gebrochen ist», erzählt er Blick.

Im Spital in Brindisi (I) bekam er eine Schiene. Weitere Behandlungen waren offenbar nicht vorgesehen. «Sie meinten, das Krankenhaus sei voll und ich soll schauen, dass ich zurück in die Schweiz komme», erzählt er.

Flug gebucht – und trotzdem nicht an Bord gelassen

Seine Frau Nathalie Wyss (34) versuchte, einen Rücktransport zu organisieren, und kontaktierte die Swiss, um einen Flug für denselben Abend zu buchen. Im Servicecenter wollte sie sich vergewissern, dass eine barrierefreie Buchung möglich sei. «Man versicherte ihr, dass ich ohne Probleme fliegen kann – also buchte sie telefonisch den Flug», sagt der Mann.

Die Ärzte gaben Wyss grünes Licht für die Heimreise und entliessen den Patienten aus dem Spital. Mit der Buchungsbestätigung im Sack fuhr der Schweizer zum Flughafen.

Am Check-in-Schalter dann die böse Überraschung: Die Flughafenangestellten verweigerten dem Mann den Flug. Die Begründung: Der Unfall müsse mindestens 48 Stunden her sein. Warum genau? Unklar. Das Personal konnte Wyss die Regel nicht erläutern. «Ich habe mich ziemlich verarscht gefühlt. Es war alles telefonisch abgemacht, sonst hätten wir den Flug ja nicht gebucht», sagt der 35-Jährige.

«Die Nacht war der Horror»

Seine Frau rief erneut die Airline an – ohne Erfolg. Alain Wyss: «Die Swiss sagte, man verstehe nicht, wieso ich nicht mitfliegen darf. Und versprach uns, die Sache abzuklären.» Bis zum Abflug kam aber keine Erklärung. Wyss durfte nicht mitfliegen und musste die Nacht in einem Hotel verbringen. «Ich hatte keine Schmerzmittel, es war der Horror. Da es spät abends war, hatten die Apotheken zu.»

Auch die Reiseversicherung kann dem Verunfallten nicht helfen. Der Schutz greife nämlich nur bei einem Transport von Spital zu Spital, lautet die Begründung. Letztendlich musste das Ehepaar über 2500 Franken für einen privaten Rücktransport hinblättern und eine 16-stündige Fahrt auf sich nehmen. Der Ärger ist gross. «Swiss hat sich kaum gekümmert, niemand wollte Verantwortung übernehmen.»

Swiss entschuldigt sich

Blick gegenüber gibt die Airline schliesslich bekannt: «Passagiere mit einem Gips, der weniger als 48 Stunden zuvor angebracht wurde, müssen zwingend eine schriftliche Bestätigung eines Arztes in Bezug auf die Flugtauglichkeit vorweisen können.»

Dazu muss ein Formular ausgefüllt und vom Arzt unterschrieben werden. Dem Personal selbst sei es vor Ort trotz Bemühungen «in der kurzen Zeit bis zum Flug nicht möglich, die notwendige ärztliche Bestätigung zur Flugtauglichkeit auf anderem Weg einzuholen».

Für Wyss unverständlich: «Meine Frau hat den Mitarbeiter bei der Buchung auf das Formular angesprochen. Ihr wurde bestätigt, dass keine weiteren Unterlagen notwendig seien.» Auch habe er keinen Gips, sondern eine Schiene mit Bandage getragen. Diese hätte er problemlos abziehen können, beteuert er. Das habe er dem Personal sogar demonstriert.

Die Anrufe kann die Airline nun nicht mehr rekonstruieren. Swiss sagt: «Sollte er nicht auf die Regelung mit der schriftlichen Bestätigung hingewiesen worden sein, so bedauern wir dies.»

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