Tom R. (33) muss in den Knast
S-Bahn-Schubser blitzt vor Bundesgericht ab

Betrunken stiess Tom R. (33) eine Frau im Jahr 2015 gegen eine fahrende S-Bahn. Sie verlor dabei einen Arm. Gegen das Urteil, fünf Jahre Knast, legte er Beschwerde ein. Vergeblich.
Publiziert: 10.09.2019 um 12:04 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2019 um 12:59 Uhr
Sein Opfer verlor den linken Unterarm: S-Bahn-Schubser Tom R. (33) vor dem Bezirksgericht Zürich.
Foto: Siggi Bucher

Tom R.* (33) kannte die Frau nicht einmal, die ihm damals am 20. Dezember 2015 auf dem Perron am Hauptbahnhof Zürich begegnete. Er war betrunken und auf Koks – sie auch. Sie stritten sich. Die Situation eskalierte: R. stiess sie mit Wucht Richtung Gleis 43. Die Frau stürzte gegen die fahrende S-Bahn und wurde teilweise überrollt.

Vergangenes Jahr wurde Tom R. deshalb wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Das Obergericht verschärfte damit das Urteil des Bezirksgerichts Zürich. Dieses hatte von einem Notwehrexzess gesprochen. Der Verurteilte reichte Beschwerde beim Bundesgericht ein– und blitze ab, wie dieses am heutigen Dienstag mitteilt.

Sie verlor den Arm

Der Vorfall in den frühen Morgenstunden ist auf Aufnahmen einer Überwachungskamera dokumentiert. Nach einem ersten verbalen Streit hatte sich die Frau wieder beruhigt, der Mann suchte jedoch weiter ihre Nähe.

Schliesslich trat sie auf ihn zu und hob die Hand. Er schubste sie gegen den Zug. Sie fiel in die Lücke zwischen Perronkante und Zug. Dabei wurde ihr der linke Unterarm auf Höhe des Ellenbogens abgetrennt.

In seiner Beschwerde argumentierte R., das Obergericht habe die Vorgeschichte nicht berücksichtigt. Er sei in Bedrängnis gewesen und habe vor der Konfrontation einen bloss stehenden Zug wahrgenommen.

Stoss sei «unangemessen»

Das Obergericht hatte den heftigen Stoss jedoch als völlig unangemessen bezeichnet. Die Beteuerung des Mannes, den fahrenden Zug nicht wahrgenommen zu haben, hielt das Gericht für nicht plausibel.

Das Bundesgericht hält fest, dass keine Rede davon sein könne, dass die Vorinstanz die Vorgeschichte, die ursächlich für die Konfrontation gewesen sei, völlig ausgeblendet habe.

Die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren unbedingt bleibt deshalb bestehen. Zudem muss Tom R. Die Gerichtskosten in Höhe von 3000 Franken tragen. (hah/SDA)

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