Weil er heruntergekommene Mini-Wohnungen für mehr als 1000 Franken pro Monat an Randständige vermietete, wurde der 53-jährige Immobilienbesitzer P.S.* zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem wegen gewerbsmässigen Wuchers und mehrfacher Nötigung. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Er komme damit «mit einem blauen Auge davon», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.
Die drei Liegenschaften im Langstrassenquartier sorgten 2015 schweizweit für Schlagzeilen und erhielten den Übernamen «Gammelhäuser» (BLICK berichtete).
Für die kleine, spärlich ausgestattete Einzimmerwohnungen in schlechtem Zustand verlangte S. über 1000 Franken Monatsmiete. Zu den Mietern gehörten sozial Schwache und Randständige. In etlichen Fällen wurde die Miete vom Sozialamt bezahlt. Die Monatsmieten bewegten sich im Bereich des Maximums, welches das Sozialamt zu zahlen bereit ist.
Gewerbsmässiger Wucher lautet der schwerwiegendste Vorwurf, der dem Schweizer vorgeworfen wird.
Hohe Rückforderungen
Für den Unternehmensberater beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Hinzu kommen diverse finanzielle Forderungen, so etwa Schadenersatz für die geprellten Mieterinnen und Mieter, Untersuchungs- und Verfahrenskosten sowie die Einziehung von zu Unrecht erzielten Gewinnen.
Gedeckt werden sollen die Ansprüche durch fast 1,3 Millionen Franken des Beschuldigten, die 2015 beschlagnahmt wurden. Der Anteil der überhöhten Mieteinnahmen beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 750'000 Franken für den Zeitraum von August 2012 bis Oktober 2015.
Sollte von den rund 1,3 Millionen Franken, welche die Polizei bei dem Verurteilten beschlagnahmte, nach der Begleichung aller Forderungen noch etwas übrig bleiben, bekommt er es zurück.
Am Hungertuch nagen wird er allerdings so oder so nicht müssen: Er bezifferte sein Vermögen vor Gericht auf rund 30 bis 40 Millionen Franken. Der grösste Teil davon stecke über seine Immobilienfirma in Hotels, die er verpachtet habe. Aufgrund der Corona-Pandemie erwarte er aber Ertragseinbussen.
Auch Verwalterin und Hauswart verurteilt
Weniger gut dran sind eine frühere Verwalterin und ein früherer Hauswart der «Gammelhäuser». Die Verwalterin lebt unter anderem von einer Teil-IV-Rente, der Hauswart verlor gesundheitlich bedingt kürzlich seine Stelle.
Die Verwalterin erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Die bedingte Freiheitsstrafe für den Hauswart fiel mit 24 Monaten gleich hoch aus wie für den Hauptbeschuldigten. Der Hauswart war der «Mann fürs Grobe» im Geschäftsmodell der «Gammelhäuser»: Er zog die Mieten in bar ein und drohte den Mietern, die mit den Zahlungen im Verzug waren.
Seine Strafe fiel unter anderem deshalb relativ hoch aus, weil er früher auch schon wegen Sozialhilfebetrugs verurteilt wurde. Die Stadt hat die «Gammelhäuser» 2017 gekauft und umfassend saniert. (SDA)
* Name bekannt