Ein Schandfleck inmitten von Zürich: Die Gammelhäuser im Langstrassenquartier haben vor fünf Jahren schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt wird dem damaligen Besitzer der einstigen drei Ekel-Liegenschaften der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Mietzinswucher!
Denn der Ex-Gammelhaus-Vermieter P.S. * (53) soll für heruntergekommene Mini-Wohnungen von Drogenabhängigen und Randständigen völlig überrissene Mieten verlangt haben. Für kleine, spärlich ausgestattete Einzimmerwohnungen in oft miserablem Zustand verlangte der damals an der Goldküste wohnhafte Immobilienbesitzer über 1000 Franken Monatsmiete.
Ex-Gammelhaus-Besitzer drohen 2 Jahre bedingte Freiheitsstrafe
Zu den Bewohnern gehörten sozial Schwache und Randständige. In etlichen Fällen wurde die Miete vom Sozialamt bezahlt. In der Anklageschrift wird Multimillionär P.S. aus Küsnacht ZH gewerbsmässiger Wucher zur Last gelegt. Die Verhandlung findet am kommenden Mittwoch am Bezirksgericht Zürich statt.
Für den Unternehmensberater beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Hinzu kommen insgesamt hohe finanzielle Forderungen, so etwa Schadenersatz für die geprellten Mieterinnen und Mieter, Untersuchungs- und Verfahrenskosten sowie die Einziehung von zu Unrecht erzielten Gewinnen.
Gedeckt werden sollen die Ansprüche durch fast 1,3 Millionen Franken des Beschuldigten, die 2015 beschlagnahmt wurden. Der Anteil der überhöhten Mieteinnahmen beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 750'000 Franken für den Zeitraum von August 2012 bis Oktober 2015.
Damalige Mieter wurden massiv unter Druck gesetzt
Das Missverhältnis zwischen den bezahlten Mieten und den Mini-Wohnungen scheint offensichtlich. Sie waren in einem schlechten Zustand, die teilweise nur etagenweise vorhandenen sanitären Anlagen beispielsweise waren von gesundheitsgefährdendem Schimmel befallen.
Die in der Regel bar einkassierten Mieten wurden in vielen Fällen mit unzimperlichen Methoden eingefordert, was dem Beschuldigten zusätzlich den Vorwurf der Nötigung einbrachte. Eine gängige Methode war laut Anklageschrift, säumigen Mieterinnnen und Mietern den Austausch des Türschlosses anzudrohen, falls die Forderung nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beglichen werde.
Auch Ex-Verwalterin und Ex-Hauswart sind angeklagt
P. S., der Ex-Besitzer der Liegenschaften, ist nicht der einzige Beschuldigte in dem Verfahren. Ebenfalls angeklagt sind eine frühere Verwalterin sowie ein früherer Hauswart. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft ebenfalls Freiheitsstrafen auf Bewährung. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Stadt Zürich hat die Gammelhäuser 2017 erworben und mittlerweile umfassend saniert. (rad/SDA)
*Name bekannt