Ab Freitag ID-Pflicht und Handynummern-Kontrolle
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Rickli greift in Clubs durch
Ab Freitag ID-Pflicht und Handynummern-Kontrolle

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli greift nach dem Flamingo-Debakel durch. Ab Freitag gilt ID-Pflicht und Handynummern-Kontrolle in Zürcher Clubs. Das Flamingo selber darf offen bleiben – wenn die Auflagen erfüllt werden.
Publiziert: 01.07.2020 um 10:24 Uhr
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Aktualisiert: 26.09.2020 um 19:12 Uhr
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Der Flamingo Club in Zürich, wo es zum ersten Schweizer Superspreader-Fall in Zusammenhang mit Covid-19 kam. Am Wochenende bleibt der Club deshalb geschlossen.
Foto: HARKON

Ein Corona-Kranker steckte an 21. Juni im Zürcher Club Flamingo mindestens fünf weitere Partygänger an. Die Schweiz hatte ihren ersten Superspreader-Fall (BLICK berichtete). Für das Flamingo hat dies nun Konsequenzen: «Unser Club wird dieses Wochenende geschlossen bleiben bis und mit der Nacht auf Montag», sagt Club-Betreiber Vito Macchia zu BLICK.

Mittlerweile hat die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli an der Pressekonferenz diese Aussage relativiert: Wenn der Club sicherstellen könne, dass er die Identität der Besucher und die richtige Handynummer lückenlos erfassen kann, gelten fürs Flamingo die gleichen Regeln wie für alle anderen Clubs. Dies werde bis Donnerstag überprüft.

Falsche Kontaktdaten

Der Kanton Zürich reagiert mit den verschärften Regeln auf die zwei «Superspreader-Events», die in den vergangenen Tagen bekannt wurden. Falsche Kontaktdaten auf den Besucherlisten erschwerten nach den «Superspreader-Events» in Clubs das Contact Tracing massiv. Zahlreiche Besucher gaben offenbar Fantasienamen wie «Donald Duck» an, einzelne Gäste waren auf der Liste gar nicht verzeichnet.

Ab Freitag müssen die Clubs nun sicherstellen, dass ihre Gäste die richtigen Namen angeben. Dazu müssen diese einen Ausweis vorzeigen. Auch die angegebene Handynummer muss verifiziert werden. Die Clubs werden zudem dazu verpflichtet, dem Kanton den verantwortlichen Betreiber sowie drei weitere Personen zu nennen, die Zugriff auf die Besucherlisten haben.

Warnung per SMS

So soll sichergestellt werden, dass die Gesundheitsdirektion innert zwei Stunden Zugriff auf die Kontaktdaten erhält, falls sich nachträglich herausstellt, dass eine infizierte Person unter den Gästen war. Die Gäste sollen dann per SMS und E-Mail über die mögliche Ansteckungsgefahr informiert werden.

Wie die Bar & Club Kommission (BCK) Zürich in einer Mitteilung schreibt, hätten die Bar- und Clubbetreiber aus den Vorkommnissen gelernt und seien froh, dass sie sich mit dem Kanton auf einen verbesserten Prozess zur Registrierung der Gäste einigen konnten. (vof/bra)

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