Jetzt grassiert der Kantönligeist!
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Veranstaltungsverbot:Jetzt grassiert der Kantönligeist!

Veranstaltungsverbot wegen Coronavirus
Jetzt grassiert der Kantönligeist!

Ist die Durchführung kleinerer Veranstaltungen in Zeiten des grassierenden Coronavirus noch erlaubt? Der Bundesrat überlasst hier den Kantonen die Entscheidungsbefugnis. Das Resultat: Ein wirres Durcheinander an Vorschriften und Vorgaben.
Publiziert: 29.02.2020 um 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2020 um 14:12 Uhr
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Jeder Kanton regelt die Umsetzung der bundesrätlichen Weisung zur Corona-Risikoanalyse kleinerer Veranstaltungen anders.
Foto: Manuel Geisser
Flavio Razzino

Die eine Weisung des Bundesrates gestern war klar: Grossveranstaltungen ab 1000 Teilnehmern sind wegen des Coronavirus bis mindestens zum 15. März verboten. Damit soll die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.

Die andere Weisung des Bundesrates lässt den Kantonen jedoch etwas Spielraum: Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern müssen sie nämlich eine Risikoanalyse durchführen – können sie dann aber im besten Fall bewilligen.

Die Folge: Der Kantönligeist treibt sofort irre Blüten. Der Kanton Zürich etwa erlaubt bis mindestens Montag die Durchführung sämtlicher Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen. Und führt keine Risikoanalyse durch. Die Kantone Schwyz und Wallis verzichten ebenfalls auf die individuelle Analyse – alle Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmern bleiben weiterhin ohne Auflagen erlaubt.

Bern setzt hohe Hürden

Ganz anders jedoch der Kanton Aargau. Dieser hat gestern ein Formular online geschaltet, das Veranstaltern von Anlässen ausfüllen müssen, die zwischen 150 und 999 Teilnehmern erwarten. Das Gesundheitsamt prüft die Formulare und gibt fallweise eine Bewilligung – oder spricht ein Verbot aus.

Der Kanton St. Gallen wiederum verbietet Veranstaltern ihren Anlass, wenn Teilnehmer aus einem «betroffenen Gebiet» stammen, die das Bundesamt für Gesundheit aufgelistet hat. Zurzeit gehören China, der Iran, Südkorea, Singapur, sowie in Italien die Lombardei, das Piemont und Venetien zu den betroffenen Gebieten. Veranstalter müssen diese Weisung allerdings in Eigenverantwortung durchsetzen und werden nicht kontrolliert.

Und Bern ist noch strenger: Anlässe mit weniger als 1000 Personen sind nur noch dann erlaubt, wenn die Veranstalter nachweisen können, dass keine Personen anwesend sind, die in den letzten zwei Wochen aus Covid-19-betroffenen Regionen angereist sind. Und sie müssen die Identität aller Personen kennen. Diese Hürde dürfte für viele Veranstalter zu hoch sein.

Keine überregionale Veranstaltungen in Graubünden

Der Kanton Graubünden schliesslich verbietet auch öffentliche und private Veranstaltungen mit unter 1000 Teilnehmenden, wenn sie einen «überregionalen Charakter» aufweisen. Bei allen anderen Anlässen müssen Veranstalter zusammen mit den kantonalen Behörden eine vorgängige Risikoabwägung vornehmen. Die Stadt Chur geht noch weiter: Veranstaltungen mit bereits über 50 Personen werden verboten. Und das Theater in der Bündner Hauptstadt stellt den Betrieb vorübergehend ganz ein.

Auch der Kanton Uri geht einen eigenen Weg. So erlaubt er grundsätzlich alle Veranstaltungen im Freien und im Familienkreis. Aber auch Veranstaltungen mit Teilnehmenden, die dem Veranstalter namentlich oder persönlich bekannt sind, werden bewilligt. «Alle übrigen Veranstaltungen müssen eine Risikoabwägung vornehmen», heisst es. Dafür müssen sie dem Kanton neben Ort und Zeit des Anlasses auch darlegen, wie man die Teilnehmenden im Nachhinein erreichen könnte.

Grosser Unterschied selbst zwischen Ob- und Nidwalden

Der Kanton Obwalden wiederum schreibt Veranstaltern von kleineren Anlässen lediglich vor, dass sie sich für eine Risikoanalyse telefonisch beim kantonalen Gesundheitsamt melden müssen. Auch der Kanton Thurgau regelt dies so.

Viel laxer ist Nidwalden. Dort bietet das Gesundheitsamt eine Risikoanalyse für Veranstalter an, wenn «Bedarf besteht». Und «empfiehlt», dass Veranstalter von Anlässen unter 1000 Personen Plakate des BAG mit den wichtigsten Hygieneregeln aufhängen. Auch Personen, die Grippesymptome aufweisen, wird nur empfohlen, von der Teilnahme einer Veranstaltung abzusehen.

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