Der damals 17-jährige Mann reiste 2018 aus Sri Lanka illegal in die Schweiz. Er stellte ein Asylgesuch, das rund drei Monate später vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt wurde. Das SEM ordnete an, dass er bis spätestens zum 10. Januar 2019 die Schweiz verlassen muss.
Doch die Rückreise in sein Heimatland verzögert sich seither immer wieder. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, wehrte sich der Sri Lanker erst juristisch gegen den Entscheid. Als die Beschwerde abgewiesen wurde, tauchte er unter. Schliesslich nahm ihn die Kantonspolizei Zürich bei einer Personenkontrolle Ende Juli 2019 fest. Der Mann stellte sich weiter quer. Inzwischen ist seine Ausreise wegen der Coronakrise unmöglich und das Bundesgericht hat angeordnet, dass er per sofort aus der Haft entlassen werden muss.
Hielt sich nicht an die Auflagen
Bereits bei seiner Verhaftung im Juli 2019 machte er den Behörden das Leben schwer. Als der Flüchtling damals ans Aargauer Migrationsamt überstellt wurde, behauptete er, keine Reisepapiere zu besitzen. Zudem wolle er ohnehin nicht nach Sri Lanka zurückkehren, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst, das am Dienstag veröffentlicht wurde.
Das Migrationsamt ordnete daraufhin an, dass der Mann den Kanton Aargau vorläufig nicht verlassen darf – der Sri Lanker hielt sich aber nicht daran. Bereits im August 2019 wurde er wieder in Zürich von der Polizei festgenommen. Das Migrationsamt steckte ihn anschliessend ins Ausschaffungszentrum Aarau. Dort fügte er sich Verletzungen zu und versuchte sogar, sich das Leben zu nehmen. Er kam für einige Tage ins Spital und anschliessend in eine psychiatrische Klinik.
Rückführung wegen renitenten Verhaltens gescheitert
Im Oktober 2019 kam es zum nächsten Versuch, den Asylbewerber in sein Heimatland zurückzubringen. Das Staatssekretariat für Migration hatte für ihn einen begleiteten Rückflug organisiert sowie einen Ersatzreisepass ausgestellt – doch auch dieser Versuch scheiterte.
«Die Rückführung am 2. Oktober 2019 scheiterte am renitenten Verhalten des Mannes», heisst im Urteil des Bundesgerichts.
Verlängerung der Haft
Der nächste Termin für die Rückführung wurde auf den 26. März 2020 festgelegt. Aufgrund der Coronakrise scheiterte die Ausschaffung aber auch dieses Mal. «Diese Rückführung musste annulliert werden, weil die sri-lankischen Behörden aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Einreisen aus der Schweiz beschränkt hatten», schreibt das Bundesgericht.
Die Ausschaffungshaft des Asylbewerbers wurde bis Mitte Juli verlängert. Doch der Sri Lanker beschwerte sich wieder und bekam recht. Eine weitere Inhaftierung ist gemäss Bundesgericht unzulässig und würde die Europäische Menschenrechtskonvention verletzten. (bra)