Im zarten Alter von 17 Jahren begeht Tobi B.* eine brutale Tat: Er bricht in ein Aarauer Bordell ein und vergewaltigt eine Prostituierte (40). Anschliessend erwürgt er sie.
Tobi B. wurde deshalb 2008 wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf das Ende der Strafe wurde ein fürsorgerischer Freiheitsentzug verfügt.
Vor Bundesgericht blitzte er ab
Der Dirnen-Killer wehrte sich gegen die fürsorgerische Unterbringung und beschwerte sich beim Bundesgericht. Dort blitzte er ab. Die Begründung damals: Tobi B. sei eine grosse Gefahr für Leib und Leben Dritter.
Also wandte sich der Verurteilte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg – und die Richter geben Tobi B. nun tatsächlich recht.
Die Begründung des Bundesgerichts reiche für die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung nicht aus, heisst es im Urteil.
Die Richter verdonnern die Schweiz deshalb dazu, dem Killer eine Genugtuung von 25'000 Euro zu zahlen. Obendrauf kommen 7000 Euro Entschädigung. Insgesamt ergibt dies eine Summe von umgerechnet knapp 37'000 Franken.
Frei kommt er trotzdem nicht
So leicht kommt Tobi B. aber nicht davon. Trotz des Urteils muss er nicht in Freiheit entlassen werden. Denn: Das EGMR kann zwar einen Entscheid des Bundesgerichts beanstanden, jedoch nicht aufheben.
Der Dirnen-Killer könnte noch versuchen, das Urteil des Bundesgerichts mit einer Revision aufheben zu lassen.
Der Anwalt von Tobi B. lässt auf Anfrage der «Aargauer Zeitung» ausrichten, er nehme zum Urteil keine Stellung. (bra/SDA)
*Name bekannt