Der Fall, der sich Anfang Februar 2020 in Haslen GL ereignete, stellte die Ermittler vor ein Rätsel: In einem bereits seit Jahren leerstehenden Haus brach plötzlich ein Feuer aus. Ein Passant beobachtete, wie Rauch aus dem Holzhaus aufstieg – und alarmierte die Feuerwehr. Erst mit der Hilfe eines Hubretters, ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr, konnte der Brand gelöscht werden.
Das Gebäude wurde anschliessend durchsucht – gefunden wurde jedoch niemand. Nun ist klar: Ein 58-Jähriger ist schuld. Er wurde per Strafbefehl wegen der «fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst» verurteilt. Wie die Ermittler den Mann fanden, ist nicht bekannt. Das Kuriose: Der Schuldige ist ehemaliger Feuerwehrmann, wie die «Südostschweiz» berichtet.
Hätte es wissen müssen
Aus dem Strafbefehl geht hervor, dass der Mann in den Wochen vor dem Feuer einige Male in dem Haus war. Dort habe er im Kachelofen gefeuert, obwohl dieser seit Jahren nicht mehr kontrolliert wurde und nicht mehr betriebssicher war. Speziell wegen seines ehemaligen Berufs hätte es der Mann besser wissen und die Gefahr erkennen müssen, so die Staatsanwaltschaft. Bereits einige Tage vor dem Brand soll ein Schwelbrand ausgebrochen sein. Als der Mann dann am verhängnisvollen Tag wieder feuerte, ging er laut Strafbefehl, «ohne das Feuer im Brennraum gänzlich gelöscht zu haben». Das Feuer sprang über und weitete sich zu einem Brand aus.
Fast die eigene Wohnung angezündet
Eineinhalb Jahre nach dem Brand im Holzhaus hatte der 58-Jährige dann in seiner eigenen Wohnung ein Rendezvous mit der Feuerwehr. Diese musste ausrücken, weil viel Rauch aus seiner Wohnung trat. Schuld war ein Eimer mit Abfall, Papier und Holz, den er angezündet hatte. Der Strafbefehl dazu: «Durch das entfachte Feuer resultierte in der Wohnung eine starke Rauchentwicklung, und der Rauch drang aus der Wohnung ins Mehrfamilienhaus.»
Auch der Hund des Mannes sorgte bereits für Aufruhr: In einem Restaurant in Schwanden GL biss das Tier einen anderen Mann. Dieser Vorfall wurde ebenfalls im Strafbefehl berücksichtigt – so hätte der 58-Jährige nicht nur die Situation im Holzhaus besser einschätzen müssen, sondern auch seinen Hund besser unter Kontrolle haben müssen.
Beleidigungen per Brief
Doch damit ist die Liste der ihm zu Last gelegten Dinge noch nicht fertig: So soll er einen anderen Mann per Brief unter anderem als «Dreck», «Betrüger» und «Sauhund» bezeichnet haben. Die Strafe für die Vergehen: eine bedingte Geldstrafe plus Busse von 8000 Franken mit einer Probezeit von vier Jahren. Wie hoch die Schadenersatzforderung der Eigentümer des Holzhauses ist, ist unbekannt. (zun)