Die Immobiliengesellschaft Investis ist erfolgreich an der Schweizer Börse gestartet.
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Rahmenabkommen mit der EU
Was passiert, wenn wir einfach Nein sagen?

Worum geht es beim Rahmenabkommen? Wer hat es erfunden? Wer will es? Was bringt es? BLICK gibt die Antworten.
Publiziert: 30.11.2018 um 16:34 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2018 um 17:49 Uhr
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Der Bundesrat – hier das offizielle Bundesratsfoto 2018 – hat entschieden, er werde das Rahmenabkommen vorerst nicht unterzeichnen.
Foto: Stephane Schmutz

Was soll das institutionelle Rahmenabkommen überhaupt?

Gibt es zwischen der Schweiz und der EU Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung eines Abkommens, besteht derzeit keine Möglichkeit zur Streitbeilegung. Zudem verändert sich das Recht in der EU. Die Schweiz ist bislang aber nicht verpflichtet, in den Bereichen, in denen man bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union hat, ihr Recht anzupassen. Diese beiden Punkte sollen nun mit einem Rahmenabkommen geregelt werden. Erst wenn zwischen Bern und Brüssel ein solches Abkommen besteht, sollen weitere bilaterale Verträge geschlossen werden können. Beispielsweise will die Schweiz ein Stromabkommen mit der EU.

Ist das Rahmenabkommen die Idee der EU?

Nein! Am 21. Mai 2000 hatte das Schweizer Volk mit einer Zweidrittelsmehrheit Ja zum Bilaterale-I-Paket gesagt. Das Vertragswerk umfasste sieben Abkommen zum Personen-, zum Land- und Luftverkehr, über technische Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswesen sowie über Forschung und Landwirtschaft.

Weiter auf die EU zugehen, ihr gar beitreten, das wollten die Schweizerinnen und Schweizer aber nicht. Nach dem Nein zu einem EU-Beitritt im Frühling 2001 suchte die Aussenpolitische Kommission des Ständerats nach einem Ausweg. Am 18. März 2002 kommt in der Kommission die Idee einer «Assoziation» auf, wie die «NZZ» die Entstehung des Rahmenabkommens nachzeichnet. Gemeint sei «eine institutionelle Lösung» gewesen, «welche es erlaubt, alle bilateralen Abkommen unter dem Dach eines Rahmenabkommens zu bündeln».

Zwei Tage nachdem die Schweiz am 25. September 2005 die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten beschlossen hatte, brachte die damalige SP-Aussenministerin Micheline Calmy-Rey (73) das Rahmenabkommen wieder bei einem Treffen mit der früheren EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner in Strassburg vor.

Und CVP-Ständerat Philipp Stähelin (74) reichte am 5. Oktober 2005 einen Vorstoss ein, mit dem er den Bundesrat bat, «einen Bericht zu erstellen über den Stellenwert eines Rahmenvertrags zwischen der Schweiz und der EU». Die Idee des Rahmenabkommens nahm darauf nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der EU Fahrt auf.

Wer will den Rahmenvertrag überhaupt noch?

Vor allem Brüssel pocht auf den raschen Abschluss eines Rahmenvertrags. In der Schweiz war die SVP von Anfang an gegen den Vertrag. Seit klar ist, dass das Rahmenabkommen die flankierenden Massnahmen beschneidet, ist auch die Linke dagegen.

Vorbehalte kommen inzwischen aber auch von Freisinnigen wie Bundesratskandidatin und Ständerätin Karin Keller-Sutter (54). Unter den Parteien steht einzig die GLP noch vorbehaltlos hinter dem Rahmenvertrag.

Im Bundesrat gelten vor allem Ignazio Cassis (57, FDP) und Doris Leuthard (55, CVP) als Befürworter. Nachdem Johann Schneider-Ammann (66, FDP) Vorbehalte gegen das Abkommen vorgebracht hat, ist auch in der Landesregierung keine Mehrheit mehr in sich.

Was passiert, wenn die Schweiz einfach Nein sagt zum Vertrag?

Im diplomatischen Umgang mit anderen Staaten schlägt man niemals eine Türe zu. Man findet keinen Termin, verlangt mehr Zeit und verhandelt weiter. Die EU hat jedoch bereits signalisiert, dass sie es nicht akzeptieren will, dass die Schweiz beim Rahmenabkommen auf Zeit spielt. Zur Unterschrift zwingen kann sie unser Land jedoch nicht.

Obwohl EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (63) vor einem Jahr in der Schweiz weilte und das Rahmenabkommen als «Freundschaftsvertrag» bezeichnete, man sich aber dennoch nicht einigen konnte, reagierte Brüssel mit einer Strafaktion: Die rein technische Frage, ob die Schweizer Börsenregeln gleichwertig sind mit jenen der EU, beantwortete man zwar mit Ja. Die sogenannte Börsenäquivalenz gewährte man der Schweiz aber nur befristet auf ein Jahr.

Nun zeichnet sich ab, dass der Schweiz die Börsenäquivalenz nicht mehr gewährt werden soll. Verlängert die EU sie für unsere Börse tatsächlich nicht, dürfen Händler in der EU künftig Schweizer Aktien, die ebenfalls an anderen europäischen Börsen gekauft werden können, nicht mehr in der Schweiz kaufen.

Das würde für unsere Börse starke Umsatzeinbussen bedeuten. Zudem könnten weitere Nadelstiche folgen. Kenner gehen davon aus, dass uns weitere Äquivalenzen verwehrt werden sollen. Das ist zwar schmerzlich und regelwidrig, doch die Nadelstiche sind für die Schweiz auszuhalten. Langfristig kann die EU diese Regelverstösse kaum aufrechterhalten.

Wie kann sich Bern gegen Brüssel wehren?

Der Ständerat hat beschlossen, die Kohäsionsmilliarde nur dann an die EU-Länder zu zahlen, wenn die Schweiz nicht diskriminiert wird. Die Verweigerung des EU-Zugangs für die Börse, also der Börsenäquivalenz, wäre eine solche Diskriminierung.

Zudem könnte der Bundesrat als Retourkutsche den Handel von Schweizer Aktien an EU-Börsen verbieten. Wenn Anleger und Händler aus der EU 2019 weiterhin Schweizer Aktien von Schwergewichten wie Nestlé, Roche oder Novartis handeln wollen, können sie das nur an der Schweizer Börse. (pt)

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