Die Bundesversammlung hat am Mittwoch neben einigen Neuen auch 69 amtierende Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Amt bestätigt. Die SVP nutzte diese Gelegenheit, um ihr nicht genehme Richter abzustrafen.
Unter anderem bekamen vier Richterinnen, die für asylrechtliche Fragen zuständig sind, von der Blocher-Partei einen Denkzettel verpasst: Christa Luterbacher (SP), Nina Spälti Giannakitsas (SP), Contessina Theiss (Grüne) und Esther Marti (GLP). Die SVP-Zeitung «Weltwoche» hatte die Urteile dieser Richterinnen zuvor schon scharf kritisiert.
SVP-Leitung gab vor, wer zu streichen ist
Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, hat die SVP-Leitung für die Fraktionsmitglieder eine Liste ausgearbeitet. Auf dieser war angekreuzt, wer doch bitte zu streichen und wer genehm sei, wie SVP-Parlamentarier sagen.
An der Fraktionssitzung sei über die Qualität der Arbeit der einzelnen Richter «eingehend» gesprochen worden, bestätigt Fraktionschef Thomas Aeschi (39). Es sei kein Geheimnis, «dass die SVP mit der Arbeit gewisser Richter nicht einverstanden ist».
Vorbehalt gegen ersten schwarzen Richter
Eine heikle Aussage. Schliesslich ist die Justiz von der Politik unabhängig. Die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) warnte im neusten Bericht davor, diese Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. So dürfe es aus politischen Gründen nicht zu Abwahlen von Richtern kommen.
Doch genau dies hat die Volkspartei versucht. Aeschi will dazu nicht weiter Stellung nehmen. Auch nicht zum Verdacht, dass SVP-Politiker den ersten dunkelhäutigen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Keita Mutombo, von der Liste gestrichen haben könnten.