BLICK kennt das neue Spesenreglement der Armee
Ehefrauen ausgeladen, «Alkohol nur noch im Rahmen»

Die Spesenexzesse der Armeekader haben Konsequenzen. Seit September ist ein Spesenreglement in Kraft, das Spesenrittern Schranken setzt. Die Ehefrauen dürfen nicht mehr zu Anlässen eingeladen werden. Und Alkohol gibts «in angemessenem Rahmen».
Publiziert: 12.11.2018 um 13:29 Uhr
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Aktualisiert: 13.11.2018 um 09:59 Uhr
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Bundesrat und VBS-Chef Guy Parmelin what per 1. September 2018 ein neues Spesenreglement in Kraft gesetzt.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Während Jahren herrschte im Verteidigungsdepartement ein Larifari-Betrieb, was die Spesenabrechnungen betraf. Ein Reglement fehlte. Und so kam es auch an der Armeespitze zu regelrechten Spesenexzessen, wie ein Untersuchungsbericht nun zeigt. Politiker zeigen sich entsetzt und fordern einen Kulturwandel im Verteidigungsdepartement (VBS). Eine Köpferollen soll es aber nicht geben.

Neues Spesenreglement setzt Schranken

Immerhin: Im VBS gilt seit 1. September 2018 ein Spesenreglement. Die neuen «Weisungen über Spesen, Anlässe und Abgabe von Geschenken im VBS» liegen BLICK vor. Diese weisen die Armeespitze künftig in die Schranken.

  • Als Grundsatz gilt: «Im VBS ist mit den vorhandenen Ressourcen haushälterisch und sparsam umzugehen.» Dabei werden die Kader «in besonderem Masse» an ihre Pflicht erinnert, «sich kostenbewusst zu verhalten und auch entsprechend zu führen».
  • Gratis-Ausflüge für die Partnerinnen und Partnerinnen sind passé! «Angehörige der Mitarbeitenden dürfen nicht auf Kosten des VBS eingeladen werden», hält das Reglement fest. Ausnahmefälle müssen begründet werden.
  • Nach den «Alpenbitter-Orgien» im Glarnerland besonders wichtig: «Alkohol darf nur in angemessenen Rahmen ausgeschenkt werden.»
  • Auch mit Riesenpartys im Grenchner Velodrome ist Schluss! Denn für Anlässe «sind nach Möglichkeit die Infrastrukturen des Bundes zu verwenden».
  • Eine beliebte Praxis war es auch, sich gegenseitig zu Geschäftsessen einzuladen. «Das gegenseitige Einladen unter Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, wie beispielsweise zu sogenannten Arbeitsessen, soll auf allen Stufen die Ausnahme darstellen», heisst es nun. Für die Ausnahmefälle braucht es eine Bewilligung des Vorgesetzten.
  • Für so genannte Gesamtanlässe «mit dem Zweck der Vernetzung, des Zusammenhalts und der Förderung einer positiven Unternehmenskultur» gilt nun eine Kostenobergrenze von 120 Franken pro Person – und zwar für sämtliche Aufwendungen – «wie beispielsweise die Verpflegung, den Transport und die Infrastruktur».
  • Kleinanlässe – «wie ein Weihnachtsapéro, Neujahrsapéro, Begrüssungskaffee oder eine Lehrabschlussfeier» – dürfen maximal 30 Franken pro Person kosten. Witziges Detail: «Sie können nicht zusammengelegt werden und sind nicht kumulierbar.»
  • Auch Helvetia-Goldmünzen liegen als Präsent nicht mehr drin! An Mitarbeitende dürfen nämlich «keine Geschenke auf Kosten des Bundes» mehr ausgerichtet werden. Und an Dritte, wie etwa Gastreferenten, nur «sozialübliche Geschenke», die höchstens 100 Franken kosten. «Es gilt in jedem Fall den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren», hält das Reglement fest.
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Spesenreglement 2018 im Detail (1/7)
Foto: Screenshot BLICK

VBS: «Parmelin hat Kulturwandel eingeläutet»

VBS-Sprecher Lorenz Frischknecht schreibt dazu: «Bundesrat Guy Parmelin hat einen Kulturwandel im Umgang mit Spesen eingeläutet.»

Und er verweist noch auf eine weitere Massnahme. Nach dem Auffliegen der Unregelmässigkeiten sei die Whistleblowing-Stelle gestärkt worden, indem sie wie bei der übrigen Bundesverwaltung neu bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle «und nicht mehr wie vorher bei der Armee selber angegliedert ist».

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