Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat am Osterwochenende gegen zwei Jugendliche wegen des Verdachts auf Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Organisation (verbotene Terrororganisation Islamischer Staat IS) und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung Untersuchungshaft angeordnet.
Das Zwangsmassnahmengericht hat die Untersuchungshaft bis Anfang Mai 2024 verlängert. Das Verfahren wird durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen geführt, die die Ermittlungen in engem Kontakt mit der Bundesanwaltschaft führt.
Verbindung nach Deutschland?
In Deutschland wurden über die Ostertage vier jugendliche Dschihadisten wegen Terrorverdachts verhaftet – unter ihnen zwei Mädchen. Offenbar stand die Gruppe mit Gleichgesinnten in der Schweiz in Kontakt, wo es anschliessend zu den Verhaftungen kam. Laut der Bundesanwaltschaft gibt es eine Verbindung zwischen den Schweizer Ermittlungen und ähnlichen Ermittlungen in Deutschland.
Wie die Bundesanwaltschaft auf Blick-Anfrage mitteilt, wurde im Zusammenhang mit den Festnahmen im Kanton Schaffhausen auch im Kanton Thurgau eine Person festgenommen. Dabei handelt es sich um einen Schweizer (18). Auch er befindet sich in Untersuchungshaft. Laut dem Schaffhauser Staatsanwalt Peter Sticher geht es konkret um die Planung von Anschlägen in der Schweiz.
Planten die Jugendlichen Anschläge in der Schweiz?
Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind unter anderem allfällig geplante Sprengstoffanschläge. Ziel des Untersuchungsverfahrens ist es insbesondere, die konkreten Absichten der beiden Beschuldigten zu klären.
Bei den inhaftierten Personen handelt es sich um einen 15-jährigen Schweizer und einen 16-jährigen Italiener aus dem Kanton Schaffhausen. Die beiden minderjährigen Beschuldigten standen laut Bundesanwaltschaft mit dem 18-jährigen Beschuldigten aus dem Kanton Thurgau in Kontakt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.