Die Luzerner Lebensmittelbetriebe hielten sich im letzten Jahr grossmehrheitlich an die Vorgaben bezüglich Sicherheit, Hygiene und Deklaration. Dies zeigen die verschiedenen Proben und Inspektionen, die seitens der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz im 2023 durchgeführt worden sind.
Über 1500 Mal wurden Luzerner Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckereien, Badis oder Detailhändler im Jahr 2023 durch die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) aufgesucht. Dies meist mit erfreulichen Resultaten: Bei rund 95 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse vorgefunden. Bei 70 Betrieben, was 5 Prozent der Inspektionen entspricht, wurden grössere Mängel festgestellt. Anlässlich der Inspektionen stiess man beispielsweise auf stark verschmutzte Räume, ungenügend gekühlte Produkte oder abgelaufene und verdorbene Lebensmittel. In einem Fall musste eine Bar infolge starker Verschmutzungen und Mäusekot umgehend geschlossen werden.
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Nebst diesen Inspektionen, die im 2023 stattgefunden haben, wurden im vergangenen Jahr über 7000 Proben von Lebensmitteln sowie Trink- und Badewasser untersucht. Rund 8 Prozent der Proben waren nicht gesetzeskonform. Die häufigsten Mängel waren auf einen unsachgemässen Umgang mit den Lebensmitteln zurückzuführen, beispielsweise auf eine zu lange Lagerdauer oder eine Lagerung bei zu hohen Temperaturen.
In vielen Schulen werden zu Unterrichtszwecken Tierpräparate eingesetzt. Da diese früher oftmals mit gesundheitsgefährdenden, arsenhaltigen Mitteln behandelt wurden, stellen sie bei unsachgemässem Umgang (etwa durch Berührung) ein Risiko dar. Bei den im 2023 durchgeführten Kontrollen im Kanton Luzern konnte in 90 Prozent der untersuchten Tierpräparate Arsen nachgewiesen werden. Bei den Schulen wurden Massnahmen für den sicheren Umgang mit Tierpräparaten getroffen. Dank dieser Schutzmassnahmen kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung verhindert werden. Diese umfassen beispielsweise die Aufbewahrung in verschlossenen Vitrinen, eine sachgerechte Entfernung von Staub und das Verhindern von Berührungen.
Kanton Zürich: Mehr als 10 Prozent der Proben wurden beanstandet
Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist gemäss Lebensmittelgesetz verboten. Dieses Verbot gilt für alle Absatzkanäle, also auch für den Online-Vertrieb. Die Kontrollen der DILV haben gezeigt, dass in vielen Fällen keine wirksamen Massnahmen zur Altersprüfung erfolgen. Mit der blossen Abfrage des Geburtsdatums oder dem Hinweis, dass Minderjährige nicht einkaufsberechtigt sind, werden die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Die fehlbaren Betriebe müssen ihre Online-Shops anpassen, damit der Jugendschutz künftig gewährleistet ist.
Und wie sah es im Kanton Zürich aus? Das Kantonale Labor Zürich hat im Jahr 2023 über 18’000 Proben im Labor untersucht. Dazu kommen über 9000 vom Inspektorat durchgeführte Betriebskontrollen. Ganz genau hingeschaut wird bei Lebensmitteln wie Reis oder Gewürzen, beim Zürcher Trinkwasser oder in der Lebensmittelhygiene. Damit dies möglich ist, werden entsprechend ausgebildete Berufsleute benötigt. Im Jahresbericht des Kantonalen Labors Zürich 2023 steht denn auch die Aus- und Weiterbildung im Fokus.
Das Kantonale Labor Zürich (KLZH) ist ein Amt der Gesundheitsdirektion und handelt im Dienst der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung. Es ist unter anderem für die Lebensmittelkontrolle, den Vollzug der Chemikaliengesetzgebung, die Kontrolle von Trink- und Badewasser sowie für die Solarienkontrolle zuständig.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 9067 Lebensmittelinspektionen durchgeführt. Dazu kommen 100 Inspektionen im Chemikalienbereich, 126 Kontrollen in Trinkwasserversorgungen und Badeanlagen sowie 52 Solarien-Inspektionen. Von den 18’427 im Labor untersuchten Proben waren etwas mehr als 10 Prozent zu beanstanden – rund die Hälfte davon aufgrund von mikrobiologischen Mängeln. Dies bedeutet nicht, dass ein Zehntel aller Lebensmittel schlecht ist, sondern dass das Kantonale Labor gezielt Produkte kontrolliert, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht.
Safran-Fälscher erwischt
In Reis wurden vereinzelt Mineralölrückstände aus der Verpackung und Pestizidrückstände nachgewiesen. Die Mehrheit der Proben war in Ordnung. Bei der Kontrolle von Softeis konnte ebenso ein hohes Qualitätsniveau festgestellt werden. Aus der Kampagne zur Untersuchung von Gewürzproben resultierten Rückrufe für Chili, Paprika, Kurkuma und Muskat.
Das KLZH kam auch einem Safran-Fälscher auf die Spur, der seinen Safran mit mehreren synthetischen Farbstoffen streckte. Bei der Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin D zeigte sich, dass der angegebene Vitamingehalt nicht immer stimmte. In einem Fall war das Produkt überdosiert und damit gesundheitsschädigend; es musste zurückgerufen werden. Bei der Untersuchung von 26 Milchprodukten in Polystyrolbechern wurde festgestellt, dass keine Bestandteile der Verpackung ins Lebensmittel übergehen. (nad)