Lauener entlastet
Peter Marti stellt Verfahren zu Crypto-Affäre ein

Die Strafuntersuchung zur Crypto-Affäre ist eingestellt worden. Beim Verfahren ging es um Indiskretionen aus einem Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte.
Publiziert: 30.03.2023 um 17:36 Uhr
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Aktualisiert: 31.03.2023 um 08:24 Uhr
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Dem ehemaligen Kommunikationschef von Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener (links), konnte in der sogenannten Crypto-Affäre keine Amtsgeheimnisverletzung nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen ihn und weitere Beschuldigte wurde eingestellt. (Archivbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Peter Marti (72), der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, gab die Einstellung der Strafuntersuchung in einer Mitteilung am Donnerstagabend bekannt. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Strafuntersuchung betraf Amtsgeheimnisverletzung und Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses. Unter den Beschuldigten waren Markus Seiler, Generalsekretär des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), und Peter Lauener, der frühere Kommunikationschef des Departements des Innern (EDI).

Der begründete Anfangsverdacht, dass Seiler und Lauener sowie ein weiterer Beschuldigter aus dem EDA und ein Tamedia-Journalist Informationen aus dem vertraulich klassifizierten Berichtsentwurf der Geschäftsprüfungsdelegation an Medien weitergegeben hätten, habe sich nicht erhärten lassen, trotz umfangreicher Ermittlungen, schrieb Marti.

Von Crypto zu Corona

Im Zuge der Crypto-Untersuchung kam Marti auf die Spur von möglichen Amtsgeheimnisverletzungen während der Corona-Pandemie. Martis Vorwurf an Lauener: Bersets Vertrauter habe via Ringier-Verlag eine Presseberichterstattung lanciert und gefördert, um direkt auf die Entscheidungsfindung im Bundesrat einzuwirken. Der Sonderermittler hatte zuvor im grossen Stil und ohne dass Lauener davon wusste, dessen geschäftliche wie private E-Mails beschafft und ausgewertet. Diese Untersuchung läuft weiterhin.

Doch nicht nur die: Mittlerweile wird auch gegen Marti ermittelt, ob er bei der Crypto-Untersuchung seine Kompetenzen überschritten hat. Für alle Beteiligten dieser Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.

(SDA)

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