Ihr droht Busse von 10'000 Franken
Mutter wird gezwungen, ihr Kind zu impfen

Eine Mutter wollte ihren Sohn nicht impfen lassen. Der Vater des Kindes teilte diese Sicht nicht und ging vor Gericht. Dieses stimmt nun der Meinung des Vaters zu, das Kind muss geimpft werden. Ansonsten droht der Mutter eine Busse von bis zu 10'000 Franken.
Publiziert: 22.02.2022 um 10:52 Uhr
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Weil eine Mutter ihr Kind gegen diverse Krankheiten nicht impfen lassen wollte, zog sie der Vater des Kindes vor das Familiengericht.
Foto: imago images/Westend61

Eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln oder etwa Tetanus? Braucht mein Kind nicht! Das dachte sich eine Mutter im Aargau und landete deswegen vor Gericht. Der Kläger, der Vater des gemeinsamen Sohnes, hatte nämlich beantragt, dem Gericht die Entscheidung von Gesundheitsfragen für den gemeinsamen Sohn zu überlassen.

Das Familiengericht darf gemäss Entscheid des Bundesgerichts solche Urteile fällen, wenn sich die Eltern nicht über die Impfung ihres Kindes einig sind, berichtet die «Aargauer Zeitung». Und in diesem Fall entschied das Familiengericht zugunsten des Vaters. Begründet wurde das damit, dass man sich beim Entscheid an den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) orientiert, welches sich für die betroffenen Impfungen ausspricht.

Einzige Ausnahme ist, wenn das Kind die Impfung wegen besonderer Umstände wie einer Krankheit nicht verträgt. Wenn die Mutter ihr Kind im Vorschulalter trotzdem nicht impfen lässt, so entschied das Familiengericht, muss sie mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken rechnen.

Kind soll statt Impfungen Krankheiten durchmachen

Das wollte die Mutter nicht akzeptieren und zog den Fall weiter. Die Mutter argumentierte damit, dass die Impfungen eine Körperverletzung darstellen würden und führte diverse Nebenwirkungen an. Weiter sagte sie, es sei besser, wenn ihr Kind Krankheiten wie Mumps durchmachen würde und so selbst eine Schutzwirkung entwickle.

Der Vater erwiderte, dass sie einfach eine Meinung vorwiegend aus dem alternativ-medizinischen Segment präsentiere. Das Obergericht stimmte dem Vater zu. Es handle sich bei der Argumentation der Mutter lediglich um eine ausufernde generelle Kritik an den verschiedenen Impfungen.

Das Obergericht wies die Beschwerde der Mutter somit ab. Diese muss ihr Kind somit impfen lassen, oder mit einer Busse rechnen. Noch mehr Geld wird die Mutter aber wohl kaum ausgeben wollen. Sie musste nämlich bereits die Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen und für die Anwaltskosten des Vaters weitere 1300 Franken zahlen. (obf)

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