Vor einer Woche brennt die Landi-Filiale in Thusis GR lichterloh. 150 Feuerwehrleute sind im Einsatz, kämpfen gegen die Flammen. Vergeblich!
Das Feuer vernichtet das Geschäft sowie einen Lagerschuppen und einen Tankstellenshop. Zwei Personen müssen wegen Verdachts auf Rauchvergiftungen mit der Ambulanz ins Spital Thusis gebracht werden (BLICK berichtete). Beim Brand entstehen gemäss ersten Schätzungen ein Sachschaden in Höhe von rund 8 Millionen Franken.
Seit Sommer 2017 in der Lehre
Schon kurz nach dem Brand ergaben sich Hinweise darauf, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden sein könnte. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen konnte der mutmassliche Täter ermittelt werden. Es handelt sich um einen Jugendlichen (16), der in der Landi-Filiale in Thusis seit Sommer 2017 eine Lehre als Detailhandelsfachmann absolviert.
Der Jugendliche wurde vor zwei Tagen festgenommen und hat in der Zwischenzeit ein Geständnis abgelegt. Seinen Angaben zufolge habe er aus einem Gestell einen Behälter mit einer brennbaren Flüssigkeit genommen, davon etwas am Boden ausgeleert und anschliessend mit einem Feuerzeug angezündet. Was den Jugendlichen zu dieser Tat veranlasst hat, ist noch ungeklärt und Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Bei Landi ist man geschockt über diese Nachricht: «Ich bin zutiefst bestürzt und sprachlos. Es ist unvorstellbar, was das Feuer hätte anrichten können, wenn unsere Mitarbeitenden nicht umgehend das Gebäude - unter Lebensgefahr - evakuiert hätten», sagt Joachim Kirchler, Vorsitzender der Landi Graubünden, zu BLICK. Ob der 16-Jährige jetzt gefeuert wird, ist nicht klar. Nur so viel: «Wir werden nun in den nächsten Wochen die neue Ausgangslage analysieren. Dabei schliessen wir auch rechtliche Schritte nicht aus.»
Immerhin: Den Schaden wird die Versicherung von Landi übernehmen.
Geschlossene Einrichtung
Der Jugendliche wird vorsorglich in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Gegen ihn ist ein Jugendstrafverfahren wegen Brandstiftung eröffnet worden. Bei der Untersuchung sind besonders die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen im Hinblick auf die in Betracht fallenden Massnahmen und Strafen abzuklären. Möglicherweise wird auch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.
Als Sanktionen fallen gemäss Jugendstrafgesetz ambulante oder stationäre Massnahmen oder Strafen, wie Arbeitsleistung, Busse oder Freiheitsentzug bis zu vier Jahren, in Betracht. (jmh)