Der BMW-Fahrer fuhr in Ratingen bei Düsseldorf in eine Radarfalle. Statt der erlaubten 50 km/h war er mit 60 km/h unterwegs. Dafür hätte er eine Busse von 20 Euro zahlen müssen. Allerdings wurde es für den Fahrer teurer – und wie.
Der Grund: Der Deutsche macht eine unschöne Geste auf dem Blitzer-Bild. Er hielt provokativ seinen Mittelfinger in die Kamera. Und das machte aus 20 Euro Busse schnell mal 1200 Euro.
Begründet wurde diese Strafe mit der Beleidigung der Polizei gegenüber. Die Behörde veröffentlichte das Blitzer-Bild des Mannes, um auf die verstärkte Respektlosigkeit den Beamten gegenüber aufmerksam zu machen.
Busse wäre wohl auch in der Schweiz möglich
Wäre eine solche Busse auch in der Schweiz möglich? Allerdings. «Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Busse geahndet wird, der Mittelfinger – je nach Messsituation – strafrechtlich nicht relevant ist oder mittels Geldstrafe bestraft werden kann», sagt Hans Giger, Anwalt und Chefredaktor der Zeitschrift Strassenverkehr/Circulation routière, zu Blick.
Dabei spiele es laut Giger eine Rolle, ob die Geschwindigkeitsübertretung von einem Blitzer oder einem Polizisten aufgezeichnet wurde. Bei einem Radarkasten wie in Deutschland gäbe es für den Mittelfinger hierzulande keine Busse. Wenn sich aber ein Polizist hinter der Kamera befindet, wäre auch in der Schweiz eine Geldstrafe möglich.
Wie hoch die Geldstrafe dabei ausfallen würde, wäre laut Giger vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der beschuldigten Person abhängig. (obf)