Freispruch vor Gericht
Winterthurer verdienten mit Schrott-Masken zu Recht ein Vermögen

Zwei Winterthurer verkauften Hygienemasken mit gefälschten Zertifikaten und machten dabei über 700'000 Franken Gewinn. Verurteilt werden sie dafür aber nicht.
Publiziert: 14.03.2023 um 18:52 Uhr
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Zwei Geschäftsleute mussten sich vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten.

Im Frühjahr 2020 waren sie plötzlich überall: Hygienemasken. Manche witterten hier ein grosses Geschäft. So auch zwei Geschäftskollegen aus Winterthur. Sie beschlossen, Masken aus China zu importieren und weiterzuverkaufen.

250'000 Masken verkauften sie am 7. April 2020 an eine Schwyzer Firma, die kurz zuvor von vier Kollegen gegründet worden war. Und machten damit ordentlich Gewinn: rund 730'000 Franken. Das Problem: Die Masken waren wertlos, ihre beigelegten Echtheitszertifikate gefälscht. Das berichtet der «Landbote».

Über die Wertlosigkeit der Masken soll die italienische Firma «Ente Certificazione Macchine» (ECM), welche die Zertifikate ausgestellt hatte, auch auf ihrer Website informiert haben.

Spätestens ab dem 7. Oktober 2020 mussten auch die Winterthurer Maskenkäufer das gewusst haben. Denn an diesem Tag soll das Bundesamt für Unfallverhütung bei ihnen angeklopft und angeordnet haben, dass sie die Masken zurückrufen müssen. Ausserdem sei ihnen der weitere Verkauf verboten worden.

«Sie haben einfach das schnelle Geld gesehen»

Die Schwyzer fühlten sich betrogen und verklagte die beiden Winterthurer. Ohne Erfolg. Das Bezirksgericht Winterthur hat nun entschieden: Die beiden Männer kommen ungestraft davon, wie der «Landbote» berichtet. Es sei zwar eindeutig, dass die aus China importierten Masken gefälschte Zertifikate hatten. Allerdings sei nicht klar, welche Masken überhaupt geliefert worden seien. Ausserdem sei der Schutz der Masken mit gefälschten Zertifikaten nicht geprüft worden.

Zu guter Letzt hätten die Schwyzer Käufer die Masken beim Empfang nicht kontrolliert – obwohl sie das per Gesetz hätten müssen. «Sehr blauäugig» sei das von den unerfahrenen Käufern gewesen, wird der Richter vom «Landboten» zitiert.

Aus all diesen Gründen sprach das Gericht die beiden Winterthurer frei – und auch die von der Schwyzer Firma verlangte Zivilforderung in der Höhe von über 700'000 Franken müssen sie nicht zahlen. So gesehen ist die Sache für die Winterthurer glimpflich ausgegangen. Mit ihrer Firma, die vor der Pandemie Werbeartikel von China importierte, können sie nun aber keine Geschäfte mehr machen: Sie hat Konkurs angemeldet. (mel)


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