Eine Restaurantbetreiberin aus Bern muss tief in die Taschen greifen: Knapp 161'000 Franken muss sie der Arbeitslosenkasse zurückzahlen. Der Grund: Die Unterlagen für die Arbeitsstunden-Erfassung war nicht vollständig, wie die «Berner Zeitung» schreibt.
Während der Corona-Pandemie hat das Restaurant von April 2020 bis Mai 2021 für seine Angestellten 160'875.80 Franken Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Das soll nun aber wieder rückerstattet werden.
Arbeitsausfall nicht genau bestimmbar
Bei einer Kontrolle im Oktober 2021 wurden die Arbeitsstunden genauer unter die Lupe genommen. Das Resultat der Kontrolle: Das elektronische Arbeitszeitprotokoll wurde nicht sauber geführt. Damit war der Arbeitsausfall nicht genau bestimmbar. Deswegen hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) entschieden, dass die Gelder wieder zurückbezahlt werden müssen.
Das wollten die Wirtsleute allerdings nicht hinnehmen. In einem Gesuch forderten sie, dass die Rückerstattung erlassen wird. Neben dem Antrag reichten sie auch handschriftliche Dokumente ein, die beweisen sollen, dass Arbeitszeitprotokolle geführt wurden.
Das wurde vom Berner Verwaltungsgericht jedoch nicht akzeptiert. Denn: Arbeitsrapporte müssten «zu einem beliebigen Zeitpunkt ein hinlänglich klares Bild» abgeben. Ausserdem sollen die Angestellten bei der Inspektion gesagt haben, dass die handschriftlichen Dokumente nach der Übertragung ins Digitale vernichtet wurden. Das Urteil: Die Wirtsleute müssen zahlen.
Zurzeit ist noch offen, ob die Wirtsleute den Fall vor das Bundesgericht ziehen wollen. (lia)