Daran hat er schwer zu beissen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt Gastrokönig Rudi Bindella (72) wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten an – und verlangt eine bedingte Geldstrafe von 90'000 Franken. Dagegen wehrt sich der millionenschwere Unternehmer, dessen Gruppe in der Schweiz rund dreissig Edel-Italiener betreibt.
Hintergrund der Anklage: Seit rund acht Jahren tobt am Zürichberg zwischen Rudi Bindella und seiner zwanzig Jahre jüngeren Ex-Frau Y.* ein veritabler Rosenkrieg. Die Ehe wurde 2018 schliesslich vom Bundesgericht geschieden. Bindella selber wohnt seit längerem wieder mit seiner ersten Frau zusammen, mit der er sich versöhnt hat.
Wohnrecht in der Villa am Zürichberg
Mit seiner Ex-Frau hingegen kämpft Bindella nun um die Nebenfolgen – unter anderem um die Alimente für Y. und die gemeinsame Tochter (9). BLICK weiss: In einer ersten Vereinbarung setzte das Zürcher Bezirksgericht fest, dass Bindella seiner Ex und der Tochter monatlich rund 20'000 Franken bezahlen muss. Die Wohnkosten seiner Villa, in der die beiden am Zürichberg gratis hausieren, schlagen nochmals mit 25'000 Franken zu Buche. Gemäss der «Weltwoche», die anonymisiert über den Fall berichtet hatte, soll der Gastrounternehmer seiner Ex-Frau bis heute insgesamt über 4,5 Millionen Franken bezahlt haben.
Letztes Jahr verlangte Bindella vor dem Zürcher Bezirksgericht erfolgreich eine Senkung der Alimente. Im August 2019 setzte das Gericht die Unterhaltsbeiträge (rückwirkend ab November 2018) um 2400 Franken herab. «Sofort vollstreckbar», vermerkten die Richter.
Zu hohe Alimente gezahlt
Rudi Bindella tat wie geheissen und verrechnete die zu viel entrichteten Alimente bei den nächsten Zahlungen. Zudem zog er die 6000 Franken Prozessentschädigung, die das Gericht seiner Ex-Frau aufgebrummt hatte, mit ab. Darauf erstattete diese wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten Strafanzeige.
Doch dieser Zustand war nur von kurzer Dauer. Das Zürcher Obergericht korrigierte den Entscheid der Vorinstanz, und so blieb alles beim Alten.
Verhandlung Mitte November
Gemäss BLICK-Recherchen zahlte Bindella die abgezogenen Beträge (rund 28'000 Franken) seiner Ex-Frau umgehend wieder zurück. Für seine Tochter hatte er die festgesetzten Beträge stets in voller Höhe beglichen.
Dennoch: Für die Staatsanwaltschaft ist dies offenbar nicht von Belang. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass Bindella die rückwirkend herabgesetzten Unterhaltsbeiträge nicht hätte verrechnen dürfen, da das Alimenten-Urteil noch nicht rechtskräftig gewesen war.
Bei Rudi Bindella, der sich vor dem Prozess nicht zum Sachverhalt äussern will, gilt die Unschuldsvermutung. Die Verhandlung ist auf Mitte November terminiert.
* Name geändert