Foto: Zvg

Ex-FCB-Pressechef schon wieder verurteilt
Liebesschuft hat ausgeflirtet

Der Journalist Peter Z.* (66) war einst Pressechef des FC Basel. Doch seit dieser beruflichen Station sammelt er keine Geschichten, sondern Verurteilungen. Seine neueste: 5400 Franken Strafe, weil er zwei Geliebte über den Tisch gezogen hat.
Publiziert: 13.11.2020 um 02:18 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2021 um 11:36 Uhr
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Mal wieder verurteilt: Der Basler Liebesschuft Peter Z. (66).
Viktor Dammann

Die Betrügereien des Liebesschufts sind eine unendliche Geschichte. Der Basler Peter Z.* (66) gibt sich vor seinen Herzdamen als toller Hecht aus, der mit Formel-1-Grössen in Kontakt steht oder für die Novartis als Mediencoach tätig ist. Stimmen tut nur: Er war mal Pressechef beim FC Basel.

Dem Blender gelang es so, sich von liebesbedürftigen Frauen aushalten zu lassen. Sein letztes Opfer Helen K.** (46) kann ein Lied davon singen. «Es war wie ein böser Traum», schilderte sie BLICK ihre grosse Enttäuschung. «Er machte mir auch vor, gerade eine tolle Eigentumswohnung gekauft zu haben. Als er mich ständig mit einer Besichtigung vertröstete, wurde ich misstrauisch.» Der Charmeur hatte «seine» Wohnung lediglich besichtigt.

Angeblicher Geldmangel während Umzug

Nur: Zu diesem Zeitpunkt hatte die Geschäftsfrau dem Liebesschuft bereits mit 1700 Franken für seinen angeblichen Umzug ausgeholfen. Als Peter Z. keine Anstalten machte, ihr das Geld zurückzuzahlen, zeigte sie ihn an.

Das Opfer bekam recht: Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestrafte Peter Z. per Strafbefehl wegen Betrugs. Da der Rentner in Solothurn (ebenfalls wegen Liebesschufterei) eine bedingte Geldstrafe erhalten hatte, setzte es nun eine Gesamtstrafe ab: Peter Z. muss 5400 Franken bezahlen. Und selbstverständlich auch das ergaunerte Geld, dass er den Frauen abgenommen hatte.

Verliebte SMS an seine Opfer

Die Staatsanwältin hielt fest, dass Peter Z. in seinen SMS die Opfer «Schatz», «My Love» oder «Goldschatz» nannte. Er habe ihr vorgespielt, nur kurzfristig über kein Geld zu verfügen. In Wirklichkeit hatte er Betreibungen und Verlustscheine für über 100'000 Franken.

Aber: Ob Staat und Frauen jemals Geld sehen, ist unwahrscheinlich. Erstmal muss Peter Z. ohnehin eine Gefängnisstrafe von 2¾ Jahren absitzen. Das Basler Appellationsgericht hatte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Er hatte Investoren ohne Gegenleistung eine halbe Million Franken abgenommen. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig.

Helen K. ist erleichtert: «Ich bin froh, dass ich nun mit dieser unerfreulichen Geschichte abschliessen kann. Peter ist eigentlich nur zu bedauern.»

*Name bekannt

**Name geändert

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