Ermittlungen laufen weiter
Schaffhauser Terror-Teenies aus U-Haft entlassen

Zwei Jugendliche aus dem Kanton Schaffhausen werden weiter verdächtigt, die verbotene Terrororganisation Islamischer Staat unterstützt zu haben. Ende März wurden sie festgenommen, jetzt befinden sie sich unter stationärer Beobachtung.
Publiziert: 02.05.2024 um 08:21 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2024 um 14:10 Uhr
Der IS ist weltweit dafür bekannt, Anschläge zu planen und durchzuführen und sich dazu zu bekennen.
Foto: Keystone/AP Militant Website/UNCREDITED

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen führt weiterhin ein Untersuchungsverfahren gegen zwei Jugendliche aus dem Kanton Schaffhausen und einen Jugendlichen aus dem Kanton Thurgau wegen des Verdachts auf Beteiligung bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation (verbotene Terrororganisation Islamischer Staat IS) und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung. 

Jetzt teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen mit: Sie hat Ende April 2024 für beide Jugendliche eine geschlossene, stationäre Beobachtung zur Abklärung der persönlichen Verhältnisse und zur Begutachtung angeordnet und sie aus der Untersuchungshaft entlassen. Der 18-jährige Jugendliche aus dem Kanton Thurgau befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. 

«Mein Sohn ist sicher kein Terrorist!»

Blick hat sich im April auf Spurensuche nach Neuhausen am Rheinfall SH begeben, wo die beiden mutmasslichen Teenie-Terroristen leben. Der Italiener Valentin S.* (16) wohnt bei seinen Eltern an einer viel befahrenen Strasse. Sein Vater wollte beim Besuch von Blick kein Interview vor der Kamera geben, bestätigt aber, dass Valentin S. festgenommen wurde. 

Von den angeblichen Aktivitäten seines Sohnes will er nichts gewusst haben. Sein Sprössling sei ein Anständiger. Valentin S. sei durch den Kollegen in die polizeilichen Abklärungen hineingezogen worden, sagt der 43-jährige Vater sichtlich geschockt und fügt an: «Mein Sohn ist sicher kein Terrorist!» Der zweite Festgenommene, der Schweizer Aras P.* (15), sei ein ruhiger Bub, sagt eine Anwohnerin bei seinem Wohnort: «Er sagt Hoi und Adie.»

Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Weitergehende Auskünfte zum Stand der Ermittlungen werden gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis und mit Blick auf das Alter der Beschuldigten zurzeit nicht erteilt. (ene)

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